Kunden gestrichener Tuifly-Flüge sind sauerDiese Rechte haben Fluggäste

Zweibrücken. "Das Tui-Lächeln ist nicht nur Teil unseres Markenzeichens, sondern ein Qualitätsversprechen an unsere Kunden", steht auf der Internetseite von Tuifly. Doch das Lächeln ist einigen Kunden gründlich vergangen

Zweibrücken. "Das Tui-Lächeln ist nicht nur Teil unseres Markenzeichens, sondern ein Qualitätsversprechen an unsere Kunden", steht auf der Internetseite von Tuifly. Doch das Lächeln ist einigen Kunden gründlich vergangen. Denn von der Streichung ihrer gebuchten Tuifly-Flüge im Sommer von Zweibrücken nach Teneriffa und Ägypten haben sie zwar aus den Medien erfahren, aber noch nicht von ihrem Veranstalter. Der Blieskasteler Volker Rodewald hatte sogar die Tui-Tochter 1-2-Fly angeschrieben, bei der er nach Ägypten gebucht hatte, um sich über die Folgen für seinen Pauschalurlaub zu erkundigen. Schriftliche Antwort: "Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen über eine Streichung Ihrer Flüge vor." Da standen die Flüge bereits nicht mehr auf der Tuifly-Internetseite. "Das ist ein dicker Hammer", ärgert sich Rodewald. "Für so eine große Firma ist das ein Armutszeugnis, dass gar keine Reaktion kommt", wundert sich auch Petra Moser-Meyer aus Spiesen-Elversberg. Sie hatte für zwei Familien Flüge nach Teneriffa gebucht. "Wir haben überhaupt keine Infos von Tuifly erhalten, unser Reisebüro wusste auch nichts." Tui habe auf Nachfrage 50 Euro Nachlass angeboten, wenn die achtköpfige Gruppe ab Frankfurt fliegt. Das lehnt Moser-Meyer ab: "Da kommt uns schon die Anreise teurer, das Parken in Frankfurt ist nicht kostenlos und der Flug ginge um 3.20 Uhr nachts. Ich habe Tuifly nun geschrieben und gehe zum Anwalt, wenn das Angebot nicht okay ist." Vom Vertrag zurückzutreten und mit "Hamburg International" ab Saarbrücken zu fliegen, gehe nicht: "Da ist schon ausgebucht." Auch zehn Zweibrücker Senioren sind unter den Betroffenen. Sie hatten über das Zweibrücker DKR eine betreute Reise im Juni nach Teneriffa gebucht. DRK-Organisator Hans Prager hat von Tui ebenfalls noch keine Infos und deshalb gestern selbst "ein E-Mail an den Veranstalter geschickt". Er bemühe sich, einen Abflug ab Frankfurt zu vermeiden, "unsere Leute wollen ja nicht ewig im Bus sitzen und nachts fliegen". Auch sein Reisebüro (Schmid) sei von Tui noch nicht über die Flugstreichung informiert worden.Selbst das Zweibrücker Tui-Reisecenter Junker hat noch keine offizielle Information von Tui oder Tuifly bekommen. Geschäftsführer Achim Lehnen: "Vor acht Tagen standen die Flugstreichungen in der Zeitung, zwei Tage vorher waren sie in unserem System zu sehen. Wir haben daraufhin alle unsere Kunden informiert und suchen Alternativen - aber es ist ein Kampf, von Tui Informationen zu bekommen, das ist schon frustrierend. Teils wissen die in der Zentrale in Hannover gar nichts von den Streichungen." Es laufe wohl darauf hinaus, "dass Tui etwa 25 Euro Nachlass pro Person und Flugstrecke anbietet", wenn Kunden auf Tuifly-Flüge ab Frankfurt, Stuttgart oder Karlsruhe umbuchen. Das sei wenig, räumt Lehnen ein, zumal "sich teilweise auch der Flugpreis erhöht", und rät: "Dann müssen die Kunden dem Veranstalter auch die Pistole auf die Brust setzen, es geht ja auch um die Parkgebühr." Wer im Reisebüro gebucht habe, habe es dabei einfacher. Grund für die langsame Informationspolitik des Tui-Konzerns sei wohl, "dass dort wegen der Wirtschaftskrise gerade viele Überstunden abgebaut werden und nicht genug Personal da ist". Nachdem die Tuifly-Pressestelle eine Merkur-Anfrage gestern Vormittag an die Tui-Pressestelle verwiesen hatte und diese an Tuifly, bemühte sich Tui in unternehmensübergreifenden Gesprächen um eine gemeinsame Antwort, die bis zum Abend nicht vorlag. Berlin. Die von der Bundesregierung finanzierte Schlichtungsstelle Mobilität des VCD (Verkehrsclub Deutschland) vermittelt in Streitfällen zwischen Beförderungsunternehmen und Kunden. Tuifly lehne die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle zwar ab, bedauert deren juristische Leiterin Birgit Zandke-Schaffhäuser - doch wenn Abflughäfen geändert werden, sei klar: "Dann hat man ein Rücktrittsrecht und kriegt schon Bezahltes zurück." Wer lieber umbuche, dem müsse der Veranstalter nachgewiesene höhere Fahrkosten zu einem anderen Flughafen erstatten - ob auch Parkgebühren, sei strittig. Keinesfalls dürfe der Veranstalter mehr Geld für einen bereits gebuchten Flug verlangen. "Andere Vertragsklauseln, die es bei Charterfliegern oft noch gibt, sind nicht rechtens". Was ist, wenn ein Kunde von seinem Flug-Rücktrittsrecht Gebrauch macht, die Unterkunft oder Mietwagen aber extra gebucht hat? Zandke-Schaffhäuser: "Wenn schon eine Anzahlung geleistet wurde, muss die Fluggesellschaft Schadenersatz leisten." Das sei aber manchmal nur auf dem Rechtsweg durchzusetzen. lf "Es ist ein Kampf, von Tui Informationen zu bekommen."Achim Lehnen, Reisebüro-Chef

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Leserbriefe zur Diskussion von Themen, über die der Pfälzische Merkur berichtet hat. Damit ein möglichst großer Leserkreis zu Wort kommen kann, müssen Zuschriften gekürzt werden. Zum Abdruck von Lese
Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Leserbriefe zur Diskussion von Themen, über die der Pfälzische Merkur berichtet hat. Damit ein möglichst großer Leserkreis zu Wort kommen kann, müssen Zuschriften gekürzt werden. Zum Abdruck von Lese