Kleinbundenbach gegen Windräder

Kleinbundenbach · Die Windenergieanlagen bei Käshofen widersprechen den Raumnutzungsansprüchen in vielfacher Hinsicht. Das jedenfalls ist die Auffassung der Kleinbundenbacher Ratsmitglieder.

Drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 Metern sollen auf Käshofer Gemarkung errichtet werden. Als direkte Nachbargemeinde muss Kleinbundenbach nach den Vorgaben der Landesbauordnung deshalb zum Bauvorhaben gehört werden. Die Stellungnahme des Ortsgemeinderates mit Ortsbürgermeister Karl Bißbort an der Spitze ist eindeutig: Nein, da sind die Interessen unserer Bürger nicht mehr gewahrt, die Abstände zur Wohnbebauung zu niedrig. Allein die Nabenhöhe dieser Anlagen beträgt 130 Meter. Die Abstände zur Ortslage von Kleinbundenbach betragen 1000 Meter beziehungsweise 1200 Meter. Doch damit wollen sich die Ratsmitglieder nicht einverstanden geben und verweisen auf Abstandsregelungen wie sie in Bayern zum Schutz von Bürgern gelten. Die Abstandsberechnung wird dort exakt auf die Nabenhöhe des jeweiligen Windrades und der halben Höhe des Rotors berechnet. Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat derzeit nur die 1000 Meter als gesetzliche Vorgabe. Doch nicht allein die Abstandsflächenregelung war ein Grund für das Gremium, gegen die Errichtung der Windkraftanlagen zu stimmen. Auch die Raumverträglichkeit ist nach seiner Einschätzung nicht gegeben. Eine gewachsene Kulturlandschaft werde zerstört, die Attraktivität des ländlichen Raumes gehe verloren, die Nachteile für Bürger und Gemeinde stünden überhaupt nicht in Einklang mit den Vorteilen. Zudem seien die Auswirkungen durch Infraschall auf die Gesundheit von Mensch und Tier weiterhin ungeklärt. Vor einer Ausweisung von neuen Vorranggebieten müssten deshalb die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse abgewartet werden. Auch die Gefahren für die heimischen Greifvögel und Fledermausarten zogen die Ratsmitglieder bei ihrer Abwägung mit ins Kalkül und ließen sie deshalb nur zu einem Ergebnis kommen: Nein gegen die Windkraftanlagen vor dem Ortsrand von Kleinbundenbach .

Die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz wird über den Bauantrag nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes entscheiden. Eine Ablehnung gab es zudem für das Verwaltungsansinnen, die Friedhofs- und Bestattungsgebühren anzuheben. Erst im letzten Jahr hatten sich die Ratsmitglieder dazu durchgerungen, jetzt sollten die Gebühren bei den Grabstellen erneut um mehr als die Hälfte steigen. Am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" wird Kleinbundenbach nicht teilnehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort