Ortsgemeinderat Bechhofen Keine Angst vor Gestank aus dem Kanal

Bechhofen · Nach Angaben der Verbandsgemeindewerke ist beim Bechhofer Neubaugebiet keine Ringleitung nötig.

 Das Grün der Gemarkung „Am Neuster Hof“ (im Bildvordergrund) wird demnächst Bauland.

Das Grün der Gemarkung „Am Neuster Hof“ (im Bildvordergrund) wird demnächst Bauland.

Foto: Norbert Schwarz

Das Erschließen des Neubaugebietes „Am Neupeter Hof“, Heizungsprobleme in der Kindertagesstätte und der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der Nachbargemeinde Lambsborn wegen des schon viele Jahre diskutierten Rad und Wanderweges zwischen den beiden Ortschaften: An überaus heiklen Themen mangelte es schon dem Beratungsprogramm nach nicht und der Sitzungsverlauf zur Bechhofer Ratssitzung am Montagabend  bestätigte dies. 

Die Pfalzwerke sind Erschließungsträger für das Baugebiet, welches sich an die letzte große Erschließung im Daumenbösch anschließt. Bereits bei der klassischen Baulandumlegung gab es durch Widersprüche Probleme, auf die Fortsetzung hätte Ortsbsürgermeister Paul Sefrin gern verzichtet, doch droht Ungemach. In  der Fortsetzung des Buchenweges wird Bauland erschlossen, dazu gibt es die Erschließungsstraße „Am Neupeter Hof“. Eine Straßenbezeichnung, welche in gleicher Sitzung noch vom Rat beschlossen wurde. Von einem Grundstückseigentümer ist nunmehr vorgetragen worden, dass die Kanalplanung Geruchsbelästigungen erwarten ließe, denn nach dem Plan soll das Abwasser aus dem neuen Baugebiet mit zwei Stichkanälen abgeleitet werden. Dem möge die Ortsgemeinde im Hinblick auf austretende Gerüche an den Endschächten doch bitte entgegenwirken, so der Grundstückseigentümer, der einen Leitungsverbund (Ringleitung) wünscht.

Zuständig dafür sind die Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land. Werkleiter Eckart Schwarz bezog deshalb zur Gesamtthematik in der Sitzung Stellung und meinte: „ Hätten wir als Werke das Vorhaben geplant, dann wäre die Planung nicht anders ausgefallen als jetzt auch. An der Planung gibt es nichts zu rütteln. Auf Mehrkosten für eine Ringleitung von schätzungsweise 20 000 Euro ist zu verzichten. Es hätte sonst Probleme mit dem Gefälle gegeben. Das hätte alles nur mehr Geld gekostet und unterm Strich nichts gebracht!“

Gerüche im Kanal seien zudem, so Schwarz, vor allem bei Pumpwerken zu befürchten, die aber hier gar nicht geplant seien. Im Abwasserkanal selbst entstehe mit dem „Luftzug“ in der Regel ein „Unterdruck“. Deshalb sei es auch für jeden Häuslebauer wichtig, dass dieser auf dem Dach des Eigenheimes (kleines Hütchen) eine „Luftzufuhr“ für die Entlüftung installiere. Über die großen Kanaldeckel mit ihren 16 kleineren Belüftungslöchern ströme Luft ins Entwässerungssystem ein und über die „Dachentlüftung“ aus.

Ausgerechnet jetzt gibt der Kessel bei der Kindergartenheizung seinen Geist auf. Sefrin beschrieb wortreich wie in jüngster Zeit versucht wurde, der Probleme Herr zu werden. Ein Heizverbund etwa mit der Grundschule oder dem Kindergartenneubau käme nicht in Frage. Selbst alternative Brennstoffe außer Öl würden ausscheiden, weil beispielsweise für eine Pelletheizung kein Lagerraum geschaffen werden kann. 15 000 bis 20 000 Euro müssen investiert werden, so die Schätzung des Ortsbürgermeisters.

Zahlreich die Diskussionsbeiträge, doch einig war sich das Gremium schnell in der Einschätzung, das schnellstmöglicher Handlungsbedarf besteht. Das Büro für Haustechnik GSP aus Zweibrücken hat für die Erneuerung eine Machbarkeitsstudie zum Preis von 3927 Euro angeboten. Mit Hinweis auf den Zeitdruck soll diese Studie erstellt werden, zumal sie auch Grundlage für eine Förderung des Projektes sein kann. 

Der Rad- und Wanderweg zwischen Bechhofen und Lambsborn kommt. Die Planung steht, jetzt sollen die Fördermittel beantragt werden. Lambsborn bot an, die Federführung für das Vorhaben zu übernehmen. Im Kooperationsvertrag sind die Details geregelt. Dem Vertragswerk wurde ohne Änderungen zugestimmt. Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von 76 000 Euro zu rechnen. Über „Leader plus“ wird das schon viele Jahre diskutierte Vorhaben gefördert. Die Fördervorschriften setzen voraus, dass die Ortsgemeinde sich für die Pflege und Wartung des Weges auf zwölf Jahre verpflichtet. Die Gesamtstrecke beträgt 1850 Meter. Auf beiden Gemarkungen sind es jeweils 925 Meter. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort