Justitia bremst Gietzen aus

Koblenz/Zweibrücken · Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden: Noch kann der Posten des Präsidenten für das Landgericht Trier nicht besetzt werden. Erst muss die Bewerbung des Gegenkandidaten geprüft werden.

 Markus Gietzen an seinem Arbeitsplatz am Landgericht Zweibrücken. Seit 15. Februar 2012 ist er Präsident der Behörde. Foto: eck

Markus Gietzen an seinem Arbeitsplatz am Landgericht Zweibrücken. Seit 15. Februar 2012 ist er Präsident der Behörde. Foto: eck

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Vorerst darf Markus Gietzen nicht Präsident des Landgerichts Trier werden: Der derzeitige Präsident des Landgerichts Zweibrücken muss noch warten.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies eine Beschwerde des Landes zurück (Az.: 10 B 10320/14.OVG), wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zunächst müsse über die Bewerbung von Gietzens Gegenkandidaten, dem Direktor des Koblenzer Amtsgerichts, Karl-Hans Fischer, rechtskräftig entschieden werden.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD ) hatte Gietzen für das Trierer Amt vorgeschlagen. Präsidialrat und Richterwahlausschuss schlossen sich diesem Vorschlag an. Fischer beantragte daraufhin, die Besetzung der Stelle vorläufig zu untersagen. Mit Erfolg: Im März gab das Verwaltungsgericht in Koblenz seinem Antrag statt. Mit der abgewiesenen Beschwerde des Landes bestätige nun das OVG diese Entscheidung.

Das Justizministerium erklärte, mit dem Beschluss sei eine grundsätzliche Rechtsfrage beantwortet worden. Vor Gericht war es unter anderem um die Frage gegangen, wie alt eine dienstliche Beurteilung zum Zeitpunkt der Bewerbung sein darf.

Die Auswahlentscheidung für Gietzen sei fehlerhaft gewesen, begründete das OVG. Er habe extra für die Bewerbung auf das Amt in Trier eine Beurteilung bekommen, die deutlich besser war, als die davor. Eine plausible Begründung für die Leistungssteigerung habe jedoch nicht in dem Papier gestanden, argumentierten die OVG-Richter. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Fischer bei einer fehlerfreien Wiederholung der Auswahl "der Vorzug zu geben sei".

Die Opposition reagierte mit Kritik an der Landesregierung. Die Vorgänge erinnerten an die Abläufe bei der Besetzung der Präsidentenstelle am Oberlandesgericht Koblenz (OLG), teilte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wilke, mit. "Der unterlegene Bewerber hatte zuvor massive Kritik an den Schließungsplänen der Landesregierung für das OLG Koblenz geübt und dann dafür offensichtlich die Quittung bekommen." Es dürfe nicht sein, dass gute und qualifizierte Bewerber ihr Recht immer wieder einklagen müssten.

Markus Gietzen ist seit 15. Februar 2012 Präsident des Landgerichts Zweibrücken . Gietzen, der in Zell an der Mosel geboren wurde, hat nach seinem Jura-Studium bereits am Landgericht Zweibrücken gearbeitet; ferner war er von 2004 bis 2006 in Mainz als persönlicher Referent des damaligen Justizministers Herbert Mertin (FDP ) tätig.

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