In Martinshöhe soll die Grundsteuer steigen

Martinshöhe. Im Mittelpunkt der Sitzung des Ortsgemeinderates, die heute Abend um 19.30 Uhr im Martinshöher Rathaus tagt, steht die geplante Anhebung der Grundsteuer. Die Ratsmitglieder werden über die neuen Habesätze entscheiden. So soll die Steuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) künftig 285 Prozent (bisher 280 Prozent) betragen

Martinshöhe. Im Mittelpunkt der Sitzung des Ortsgemeinderates, die heute Abend um 19.30 Uhr im Martinshöher Rathaus tagt, steht die geplante Anhebung der Grundsteuer. Die Ratsmitglieder werden über die neuen Habesätze entscheiden.So soll die Steuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) künftig 285 Prozent (bisher 280 Prozent) betragen. Für andere Grundstücke (Grundsteuer B) sollen nach Vorschlag der Verwaltung ab nächstem Jahr 338 Prozent (bisher 320 Prozent) bezahlt werden.

Weiteres Thema ist die Friedhofssatzung. So bedürfen Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandsetzung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Eine Prüfung von Ortsbürgermeister Klaus Sprengard ergab, dass die Ausstellung einer Berechtigungskarte für alle Friedhöfe der Verbandsgemeinde allerdings nicht möglich ist, weil die Gebühren durch die jeweilige Ortsgemeinde im Rahmen der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt werden müssen. Darüber sollen die Ratsmitglieder heute entscheiden. nob

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