Aus für Baugebiet „In den Hanfstücken“ Anwohner widersprechen Reifenberger Bürgermeister

Reifenberg · Die Grundstückseigentümerin will sich nicht den Schwarzen Peter für das Scheitern des Baugebietes „In den Hanfstücken“ zuschieben lassen.

 In den beiden vorhandenen Erschließungs-Straßen im letzten Reifenberger Baugebiet „Hanfstücken“ (linker Bildrand) könnte jetzt im rechten Wiesenbereich gleichfalls neues Bauland geschaffen werden.

In den beiden vorhandenen Erschließungs-Straßen im letzten Reifenberger Baugebiet „Hanfstücken“ (linker Bildrand) könnte jetzt im rechten Wiesenbereich gleichfalls neues Bauland geschaffen werden.

Foto: Norbert Schwarz

Das Baugebiet „An  den Kolbengärten“ ist gestorben – es lebe das Baugebiet „In den Hanfstücken“. Der Planungswechsel sorgte verständlicherweise in Reifenberg für Wirbel und Gesprächsstoff, zumal die Ortsgemeinde vorerst auf den Kosten für das Erarbeiten eines Bebauungsplanes sitzen bleibt. Grund für das Aus der Kolbengärten, so hieß es in der Sitzung und danach auch in der Zeitung, sei eine Grundstückseigentümerin gewesen, die einen Verkauf kategorisch abgelehnt habe. Im Nachgang der Sitzung meldete sich die besagte Grundstückseigentümerin und bat um Klarstellung. Denn so, wie dargestellt, habe sich die Sache nicht zugetragen.

Die Stellungnahme der Grundstückseigentümerin aus der Kolbengartenstraße im Wortlaut: „Von der Gemeinde wurde der Wunsch an uns herangetragen, unsere im Bereich des Bebauungsplanes, direkt hinter unserem Wohnhaus, liegenden Grundstücke zu erwerben. Diesem Wunsch haben wir nach reiflicher Überlegung nicht entsprochen. Wir wollten selbst nicht nochmal bauen und darüber hinaus eine Fremdbebauung direkt hinter unserem Wohnhaus verhindern.

Daraufhin hat uns die Gemeinde (vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung) nochmals kontaktiert und um den Verkauf gebeten, ansonsten könne der Bebauungsplan nicht umgesetzt werden. Uns wurde vorgeschlagen, das Grundstück direkt hinter unserem Wohnhaus als sogenanntes „Grünland“ auszuweisen. Trotzdem würde die Gemeinde die Erschließung vorantreiben. Bei einer eventuellen späteren Bebauung könnte dadurch die Baugenehmigung in einem vereinfachten Verfahren nacherteilt und könnten von dem Bauträger [...] die von der Gemeinde erbrachten Erschließungskosten zurückerstattet werden.

Nachdem dadurch unserem Wunsch zur Freihaltung des Bereiches hinter unserem Haus entsprochen wurde, wollten wir unseren guten Willen zeigen, um das Baugebiet nicht zu verhindern. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wurde getroffen.

Kurze Zeit später wurden wir von der Verbandsgemeinde darüber unterrichtet, dass ein weiterer Grundstückseigner, dessen Grundstücke ebenfalls im Bereich des Bebauungsplanes liegen, gegen diese Vereinbarung klagen wolle. Dadurch liefen wir Gefahr, dass die Vereinbarung (wie in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall geschehen) mit allen für uns zu tragenden Konzequenzen nichtig ist. Weitere Bestrebungen der Gemeinde, den Klagewilligen mit finanziellen Mitteln zum Einlenken zu bewegen, mochten wir aus Gründen der Gleichbehandlung nicht mittragen. Die Vereinbarung kam somit aus Gründen die wir keinesfalls zu vertreten haben, nicht zum Tragen. Die Aussage des Ortsvorsteher in ihrer obigen Ausgabe, dass wir den Verkauf kategorisch ablehnten entspricht nicht, wie schon aus unserer Schilderung hervorgeht, der Wahrheit. Wir haben vielmehr unseren guten Willen gezeigt, wurden aber durch die Umstände eines besseren belehrt.“

Bei Ortsbürgermeister Pirmin Zimmer ruft diese Darstellung Verwunderung hervor, er sieht die Angelegenheit weiter anders, betont aber: „Ich will keinen Streit vom Zaun brechen, niemand vor den Kopf stoßen, die Sache ist anders entschieden“, sagt er und liest die schriftliche Erklärung der Grundstückseigentümerin vom August letzten Jahres vor, verweist darauf, dass die Verwaltung die rechtliche mögliche Ausweisung von „Privatem Grün“ als gesicherte Planaussage im Bebauungsplan apostrophiert habe und schließlich die Verfahrensbeteiligte auch nicht zugestimmt habe, dass die Ortsgemeinde den Grundstücksbereich wegen der Erschließungskosten übernimmt und kostenfrei bis zum Zeitpunkt X rückverpachtet. Das Durchleiten von Abwässern in einer gesonderten Leitung sei gleichfalls nicht gestattet worden, der Grundstücksverkauf sei letztendlich kategorisch abgelehnt worden. Auf weitere Details wollte Ortsbürgermeister Pirmin Zimmer dann nicht mehr eingehen.

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