IG Metall wirbt für Betriebsratswahlen

Zweibrücken · In sieben Zweibrücker Metall-Unternehmen werden ab März neue Betriebsräte gewählt. Rechtlich ist eine solche Wahl schon ab fünf Beschäftigten möglich. Die Wahlbeteiligung hat bei den letzten Betriebsratswahlen in Zweibrücken 2010 bei 83 Prozent gelegen.

Die nächsten Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Vom 1. März bis 31. Mai wählen Belegschaften ihre neuen Betriebsräte. "Gute Arbeit wächst nicht auf Bäumen. Dafür braucht es nicht nur gute Tarifverträge, sondern auch Betriebsräte, die darüber wachen und im Betrieb auf Augenhöhe mitbestimmen", so Werner Cappel, erster Bevollmächtigter der IG Metall-Verwaltungsstelle Saarpfalz-Homburg, im Gespräch mit unserer Zeitung. "Eine Belegschaft mit Betriebsrat ist grundsätzlich besser aufgestellt als ohne - nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber", so Cappel. Ohne Betriebsrat seien die Arbeitsbedingungen schlechter und das Einkommen niedriger. Er sorge für transparente Entgeltregelungen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die jüngsten Verhandlungen bei Stamatec (wir berichteten).

Über den Betriebsrat könnten Beschäftigte auch ihre Ideen einbringen. Vor allem wenn es einmal nicht so gut läuft, mache der Betriebsrat den entscheidenden Unterschied: Ohne seine Anhörung sind Kündigungen unwirksam. Außerdem sei seine Zustimmung bei einem Sozialplan erforderlich. Die Arbeitnehmervertreter würden sich zudem für Arbeitszeitregelungen einsetzen, die Raum für Privates und Familie lassen.

Ein Betriebsrat sei in allen Betrieben ab fünf wahlberechtigten Beschäftigten wählbar. In kleinen Handwerksfirmen gebe es allerdings seltener einen Betriebsrat als in mittleren und großen Unternehmen. Bei den letzten Wahlen vor vier Jahren hätten bei den größten Zweibrücker Firmen mehr Mitarbeiter von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht als 2006. Die Wahlbeteiligung habe bei 83 Prozent gelegen.

Wahlberechtigt sind alle zum Betrieb gehörenden Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion - auch Beschäftigte im Außendienst sowie Leihbeschäftigte, die seit mindestens drei Monaten im Betrieb sind. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Kandidieren dürfen nur Beschäftigte, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.

Wenn bereits ein Betriebsrat bestehe, setze dieser vier, ab 51 Beschäftigten zehn Wochen vor Ende der Amtszeit einen Wahlvorstand aus drei wählbaren Beschäftigten ein, der die Wahl organisiert, erläutert Cappel das grundlegende Prozedere der Wahlen.

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