Hornbacher Geschäftsmann muss ins Gefängnis

Kaiserslautern/Hornbach. Der 50-jährige Geschäftsmann aus Hornbach, der sich seit März vor dem Kaiserslauterer Landgericht wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts, Betrugs und Untreue verantwortete, muss für insgesamt dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. So lautete am Dienstag das Urteil der großen Wirtschaftsstrafkammer

Kaiserslautern/Hornbach. Der 50-jährige Geschäftsmann aus Hornbach, der sich seit März vor dem Kaiserslauterer Landgericht wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts, Betrugs und Untreue verantwortete, muss für insgesamt dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. So lautete am Dienstag das Urteil der großen Wirtschaftsstrafkammer. Vier Monate gelten bereits als vollstreckt, weil sich das Verfahren über einen sehr langen Zeitraum hingezogen hat.Mit dem gestrigen Urteil in dem abgetrennten Verfahren wegen 21 Fällen der Untreue fand ein Mammutprozess sein Ende. Bei der Gesamtstrafe wurde auch das Urteil vom 3. Juli berücksichtigt. Für die Richter stand damals fest, dass der Hornbacher in 32 Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter abgeführt hatte. Sechs Mal habe er sich des Bankrotts schuldig gemacht, weil er seine Bücher unvollständig oder gar nicht geführt hatte. Auch zwei Insolvenzverschleppungen seien erwiesen. Außerdem hat der Angeklagte ein Bad Kreuznacher Bauunternehmen betrogen, als von seiner Firma betreute Wohneigentümer ein Dach sanieren wollten. Das Bauunternehmen sei auf seinen Kosten sitzen geblieben, weil die Zweibrücker Firma das Geld nicht bezahlte. Das Urteil lautete zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Gegen das Urteil legte der Hornbacher Revision ein, die er allerdings inzwischen zurückgezogen hat.

In dem abgetrennten Verfahren, in dem der 50-Jährige der Untreue angeklagt war, wurden die meisten Fälle eingestellt. Es blieben lediglich 21 Vergehen übrig, die zu einem Schaden von insgesamt fast 60 000 Euro geführt haben. Mit 2500 Euro hat der Angeklagte eine Geldstrafe bezahlt, zu der er vom Amtsgericht Zweibrücken im Jahr 2003 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde. Ein Hund des Hornbachers hatte damals ein Kind tödlich verletzt. Er soll auch Geld von Zweibrücker Wohneigentümer-Gemeinschaften veruntreut haben, um es in die eigene Tasche zu stecken. Der Angeklagte legte zum Finale des Prozesses vor einem Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht ein Geständnis ab. Damit blieb er wohl von einer höheren Strafe verschont.

Märchen erzählt

Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag von Oberstaatsanwalt Achim Nunenmann. Dieser meinte während seines Plädoyers zu dem Geschäftsmann: "Die Wahrheit zählt nicht zu dem engeren und weiteren Freundeskreis des Angeklagten." Dieser habe zwar ein Geständnis abgelegt, allerdings während des Prozesses viele Märchen erzählt.

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