Explosion bei Drogenexperiment in Contwig Gutachter: Haus hätte einstürzen können

Zweibrücken/Contwig · Das Landgericht verhandelt weiter gegen zwei Männer, die in Contwig bei einem Drogenexperiment eine Explosion ausgelöst hatten.

 Noch heute sind auf dem gegenüberliegenden Grundstück Glassplitter von der Explosion verstreut.

Noch heute sind auf dem gegenüberliegenden Grundstück Glassplitter von der Explosion verstreut.

Foto: Rainer Ulm

Es scheint so, als würden die beiden verhinderten Drogenköche halbwegs mit einem blauen Auge davonkommen – mal abgesehen von den Verbrennungen, die sich der 24-jährige Zweibrücker und der 29-jährige Contwiger bei einer selbst ausgelösten Explosion in der Wohnung des älteren zugezogen hatten. Es war der fast schon katastrophal gescheiterte Versuch, aus Butangas und Marihuana Cannabis-Öl zu extrahieren. Am Freitag hat die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken, vor der sich die beiden jungen Männer derzeit verantworten müssen, den Tatvorwurf des Drogenhandels beziehungsweise des bewaffneten Drogenhandels fallen gelassen – „unter Berücksichtigung der Ausführungen der Sachverständigen und der Einlassungen der Angeklagten“, begründete die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas den Kammerbeschluss. Demnach gehe das Gericht nicht mehr von einem Handeltreiben aus, sondern davon, dass das Cannabis-Öl ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht gewesen war. Stattdessen kämen jetzt Besitz und Herstellen von Drogen in Betracht. Aber es bleibe natürlich beim Vorwurf der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, unterstrich die Richterin.

Mit dieser Entscheidung der Kammer dürfte sich der zu erwartende Strafrahmen vor allem für den älteren der beiden verhinderten Drogenköche zu dessen Gunsten nach unten verschieben. Bei dem 29-Jährigen war bei der Durchsuchung seiner von der Explosion völlig zerstörten Wohnung neben mehreren Hundert Gramm Marihuana-Blüten unter anderem ein Nunchaku gefunden worden. Ein Nunchaku ist eine in Deutschland verbotene Schlagwaffe, die auch „Würgeholz“ genannt wird. Auf bewaffneten Drogenhandel steht laut Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von „nicht unter fünf Jahren“, was nun mit dem Kammerbeschluss vom Tisch sein dürfte.

Der 24-jährige Zweibrücker und der 29-jährige Contwiger hatten am frühen Nachmittag des 28. November 2019, einem Donnerstag, in der Wohnung des 29-Jährigen probiert, mit nach ihrer Einschätzung minderwertigem Marihuana, in der Drogenszene „Albaner-Gras“ genannt, und mehreren Dosen Feuerzeuggas, das aus reinem Butan besteht, sowie einer Plastikflasche auf einem heißen Cerankochfeld das Cannabis-Öl „Butane-Honey-Oil“ zu produzieren. Womit sie grandios scheiterten. Als der 24-jährige versuchte, die in einer Schale aufgefangene klebrige Flüssigkeit umzurühren, wie er am Freitag von der Anklagebank aus berichtete, „damit das Gas schneller rausgeht“, gab es einen lauten Knall. Und ein Feuerball schoss empor. „Von da an weiß ich nichts mehr“, sagte der 24-Jährige, der sich bei der Aktion schwere Verbrennungen im Gesicht zugezogen hatte – wie sein Freund, der bei der fragwürdigen Versuchsanordnung mit der Flasche in der Hand vor ihm gestanden haben soll.

Der 24-Jährige gab zu, die 300 Gramm Marihuana, die für die Cannabis-Öl-Herstellung verwendet werden sollten, von „meinem Zweibrücker Dealer“ gekauft zu haben. Dessen Namen mochte er auch auf Nachfrage der Vorsitzenden allerdings nicht preisgeben. Zudem will er die 24 butanhaltigen Feuzeuggas-Dosen besorgt haben. Den Vorschlag, das Cannabis-Öl zu produzieren, habe jedoch der 29-Jährige gemacht.

Obwohl das „Neuland“ für ihn gewesen sei, sei er sofort damit einverstanden gewesen: „Es hörte sich alles so locker und easy (einfach) an.“ Was es dann ja auch war – bis zu dem Zeitpunkt, als es die beiden jungen Männern plötzlich von den Füßen riss, ihnen die Kücheneinrichtung entgegenkam, die Fensterscheiben zersplitterten, die Eingangstür herausflog und ein Rollladen auf die Hauptstraße krachte.

Dabei hatten der 24-Jährige, der nach der Explosion zunächst das Weite gesucht („Ich war so unter Schock!“) und sich wenige Tage später der Polizei gestellt hatte, und der 29-Jährige offenbar noch großes Glück im Unglück. Denn ein Brandgutachter kam am Freitag zu der Einschätzung, dass seinerzeit die Menge an Butangas ausgereicht hätte, um bei der Explosion einen Brand („Ein Feuerball ist bis an die Decke geschlagen“) und „Schäden am Gebäude in struktureller Art zu verursachen“. Heißt: Das Haus, indem sich noch eine weitere Wohnung im zweiten Stock und ein Schnellimbiss im Erdgeschoss befinden, hätte durchaus auch einstürzen können. „Die heiße Herdplatte war der Zündauslöser." Und, so der 42-jährige Sachverständige weiter, die beiden jungen Männer hätten „die Gefahr sogar riechen können“. Butangas sei eigentlich geruchlos, ihm sei allerdings ein Zusatzstoff quasi als chemisches Alarmsignal beigemengt. Und dieser Zusatzstoff lässt das Gas geradezu penetrant stinken – was übrigens auch mehrere Polizeibeamte am Ort des Geschehens wahrgenommen hatten, die am Freitag als Zeugen aussagten. Dieses chemische Alarmsignal hatten die beiden jungen Männer allerdings an jenem 28. November in den Wind geschlagen.

Die Verhandlung wird am Montag, 6. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.

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