Wald-Streit Großsteinhausen heute vor Gericht

Großsteinhausen · (cos)   Heute  wird der zuständige Senat beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz darüber entscheiden, ob die Verwaltungsrichter in Neustadt/Weinstraße in der Frage Beförsterungskosten für den Großsteinhauser Gemeindewald aus den Jahren 2015 und 2016 richtig geurteilt haben oder nicht.

Die Ortsgemeinde sagt nein, das Land sagt ja, jetzt geht der Rechtsstreit in die zweite Runde. 

„Es wird ein richtungsweisendes Urteil geben“, sagt Ortsbürgermeister Volker Schmitt, der beim heutigen  Termin in Koblenz zugegen sein wird. Seit 2014 haben die Großsteinhausener (wir berichteten) die Waldbewirtschaft für den Gemeindewald insgesamt an das Unternehmen Schmitz verpachtet. Damit war der Ort Vorreiter im gesamten Land. Dieses fordert dennoch für 2015 und 2016 Beförsterungskosten in Höhe 5495 Euro (plus Zinsen seit der Rechtshängigkeit). In diesen Jahren sind bereits keine Arbeiten mehr durch die staatlichen Förster verrichtet worden. Dennoch soll die Ortsgemeinde Kosten tragen, wogegen sie sich wehrt. Die Verwaltungsrichter in Neustadt/Weinstraße sahen dies aber aus einem anderen Blickwinkel, ließen jedoch wegen der Besonderheit des Rechtsstreits eine Berufung zu. Gespannt sind deshalb alle Beteiligten, wie jetzt die Koblenzer Verwaltungsrichter eine Rechtsstufe höher alles bewerten. Weil es um eine grundsätzliche Entscheidung in der Frage geht, hat der Waldpächter Schmitz die Ortsgemeinde Großsteinhausen von allem Anfang an in der Gerichtskosten- und Anwaltsfrage freigestellt. Die wird das Unternehmen übernehmen an das sich die Gemeinde derzeit mit der Waldverpachtung gebunden hat.

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