Gemeindewald wird Privatsache

Großsteinhausen · In der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes haben sich die Großsteinhauser Ratsmitglieder zusammen mit Ortsbürgermeister Volker Schmitt auf Neuland begeben und sehen sich in ihrem Tun bestätigt.

 Auf ihren Gemeindewald sind die Großsteinhauser schon immer sehr stolz gewesen. So ist bereits vor zwei Jahren Holz mit Pferd gerückt worden. Foto: cos

Auf ihren Gemeindewald sind die Großsteinhauser schon immer sehr stolz gewesen. So ist bereits vor zwei Jahren Holz mit Pferd gerückt worden. Foto: cos

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Weg von ausgetretenen Pfaden, hin zu neuen Wegen in der Waldbewirtschaftung. Das ist derzeit die Losung für Ortsbürgermeister Volker Schmitt und die Mitglieder des Gemeinderates. Die nämlich haben sich allesamt dafür ausgesprochen, dass künftig ein Privatunternehmen für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes zuständig ist. Dadurch erhofft sich die Gemeinde eine bessere Bewirtschaftung, bessere Erlöse und unterm Strich auf weniger Stress.

Der allerdings stellte sich schneller ein als angenommen und erwünscht. Kritiker der gemeindlichen Vorgehensweise, die bisher im gesamten Bundesland einmalig ist, sahen insbesondere bei der Waldbewirtschaftung Zweifel an der Richtigkeit der gemeindlichen Entscheidung. Hoch schlugen die Wellen der Auseinandersetzung, als die Gemeinde zudem die Jagd an das Unternehmen Udo und Michael Schmitz OHG in Ormont/Eifel verpachtete. Heftig waren die Auseinandersetzungen zwischen Gemeinde und Kreisjagdmeister, der sich allerdings nach eigener Darlegung nicht in seiner Amtsfunktion, sondern einzig als passionierter Jäger zum Geschehen äußerte. Weg von den fixen Waldbewirtschaftungskosten wollte die Gemeinde mit der Verpachtung an die Spezialisten aus der Eifel kommen. Doch Andeutungen von Forstvertretern, die Gemeinde müsse dennoch Gebühren zahlen, ließen die Ratsmitglieder und den Ortsbürgermeister nicht ruhen. Um Klarheit in der Gesamtthematik "Gemeindewald und Gebühren" zu bekommen, gaben schließlich die Großsteinhauser Waldpächter Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger von der Universität Mainz und Dr. Thomas Giesen, Dresden ein Rechtsgutachten in Auftrag, das klären sollte, inwieweit die Rechtsvorschriften zur Waldbewirtschaftung von Gemeindewaldungen mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Landeswaldgesetz in Einklang steht. Zehn Punkte sind es, wo Rechtsverstöße von den Gutachtern gesehen werden. Für Ortsbürgermeister Schmitt sind dabei vor allem zwei Punkte wichtig. Wenn der Revierdienst der Forstbehörde nicht übertragen ist, was in Großsteinhausen der Fall ist, kann die Forstbehörde auch keine Gebühren gegenüber der Gemeinde geltend machen.

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