Gefährlicher Umgang mit Asbest: Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro

Südwestpfalz. Der Vorwurf der Anklage lautete, dass der Gebäudereiniger im Juli 2009 in einem Dorf im Landkreis mit einem Hochdruckreiniger ein asbestkontaminiertes Dach gereinigt hat. Bei der Reinigung sind dann, wie ein Gutachten später feststellte, Asbestabfälle auf mehrere Stellen rund um das Wohnhauses gefallen

Südwestpfalz. Der Vorwurf der Anklage lautete, dass der Gebäudereiniger im Juli 2009 in einem Dorf im Landkreis mit einem Hochdruckreiniger ein asbestkontaminiertes Dach gereinigt hat. Bei der Reinigung sind dann, wie ein Gutachten später feststellte, Asbestabfälle auf mehrere Stellen rund um das Wohnhauses gefallen. Die Gefährlichkeit von Asbestfasern, insbesondere Krebs zu erregen, ist hinlänglich bekannt."Ja, ich habe das Dach gereinigt", gab der Handwerker gleich zu Beginn der Hauptverhandlung zu, meinte aber: "Von Asbest habe ich jedoch nichts gewusst. Normalerweise mache ich Mauer- und Dachziegelreinigung, solche Faserzementplatten habe ich vorher noch nicht gereinigt", schränkte er jedoch ein. Das wollte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, der laut eigener Aussage "seit etwa sieben oder acht Jahren als Gebäuderreiniger tätig ist", aber nicht recht glauben. Die ersten beiden Zeugen wussten nur, dass der Angeklagte in der Südwestpfalz ein unbeschriebenes Blatt und noch nicht mit unsachgemäßer Entsorgung aufgefallen ist. Die Ehefrau des Auftraggebers konnte ebenfalls wenig beitragen. Der Angeklagte war der Zeugin noch von früher bekannt, vor zwei Jahren hatte er schon die Mauern des Hauses gereinigt, damals waren die beiden Eheleute mit seiner Arbeit hochzufrieden. Da der Ehemann der Zeugin als Auftraggeber nicht geladen war, wurde kurzzeitig erwogen, die Hauptverhandlung zu vertagen, um seine Zeugenaussage noch zu bekommen.Aus verfahrensökonomischen Gründen, zum einen um die Staatskasse nicht noch mehr zu belasten, zum anderen um den Geldbeutel des Angeklagten zu schonen, einigten sich beide Parteien aber darauf, dass aus dem Vorwurf des Vorsatzes eine Fahrlässigkeit wurde. So kam der Angeklagte, der mit erheblichen Schulden belastet ist, mit der Geldstrafe davon. sb

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