Freispruch für ehemaligen Kompaniechef

Zweibrücken. Mit einem Freispruch endete gestern vor dem Zweibrücker Landgericht der Prozess gegen einen 37-Hauptmann. Die Strafkammer verwarf das Urteil des Amtsgerichtes vom 11. Juni 2008, nach dem der Angeklagte 2000 Euro Strafe zahlen sollte. Dagegen legte er Berufung ein

 Der Verteidiger sieht ein "Komplott" gegen den Hauptmann, der mittlerweile aus der Zweibrücker Kaserne versetzt ist. Foto: pma

Der Verteidiger sieht ein "Komplott" gegen den Hauptmann, der mittlerweile aus der Zweibrücker Kaserne versetzt ist. Foto: pma

Zweibrücken. Mit einem Freispruch endete gestern vor dem Zweibrücker Landgericht der Prozess gegen einen 37-Hauptmann. Die Strafkammer verwarf das Urteil des Amtsgerichtes vom 11. Juni 2008, nach dem der Angeklagte 2000 Euro Strafe zahlen sollte. Dagegen legte er Berufung ein. Der Soldaten war angeklagt, als Vorgesetzter entwürdigende Handlungen während einer Aufnahmefeier von Unteroffizieren geduldet zu haben. "Es kann allerdings nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Angeklagte von dem Vorfall etwas mitbekommen hat", begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Es sei plausibel, der der Kompaniechef nicht während der gesamten Feier am 29. September 2005 in der Niederauerbach-Kaserne im Raum war, sondern auch zur Toilette gegangen sei und mit seiner Frau telefoniert habe. Die Zeit, in der sich der Vorfall abgespielt haben soll - direkt nach einem Programmpunkt - sei für solche Erledigungen bestens geeignet. Die Aussage einer Soldatin, die unmittelbar an den Handlungen beteiligt gewesen sein soll, erschien der Kammer nicht glaubhaft. Sie war die Einzige, die den Hauptmann in der Nähe wahrgenommen hatte, wie sie aber erst vor Gericht aussagte.In einem Plädoyer, das über eine Stunde dauerte, sprach der Verteidiger von "einem Komplott" gegen seinen Mandanten. Der 37-Jährige sei ein pflichtbewusster Chef gewesen, was auch seine Beurteilungen belegen würden. Bei Verstößen gegen die Ordnung in der Kompanie habe er stets durchgegriffen. "Sein Spitzname war Diszinator", sagte der Anwalt. Die Aussage der Zeugin sei unglaubwürdig, da diese damals wegen eines anderen Vorfalls Angst vor der Entlassung gehabt habe. Das sah der Oberstaatsanwalt anders. Er könne nachvollziehen, warum die Zeugin ihre Aussage geändert hatte. So habe der Spieß am Anfang versucht, sie zu beeinflussen. Der Anklagevertreter ging auch nicht von einer Verschwörung aus, da es zwischen den Zeugen keine Abrede gegeben habe. Er sah es als erwiesen an, dass der Kompaniechef von der Aktion etwas mitbekam, aber nicht "als Spaßbremse gelten wollte". Der Oberstaatsanwalt plädierte für eine Verwerfung der Berufung und 1500 Euro Geldstrafe.

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