Fördermittel können wieder von Firmen beantragt werden

Zweibrücken · Unternehmen aus Zweibrücken , die Investitionen planen, können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anträge stellen und so von Fördermitteln des GRW-Programms profitieren, teilt die Wirtschaftsförderung der Stadt Zweibrücken mit.Nachdem seit Jahresbeginn während der Neuauflage des Programms keine Antragstellung möglich war, steht jetzt die Zuschussförderung den Unternehmen im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe wieder zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an Betriebe der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Beherbergungsbetriebe bei Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsvorhaben, so die Stadtverwaltaung.

Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von Arbeitsplätzen voraus. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße sowie der Höhe der Investition. Fördervoraussetzung ist auch, dass bei Antragstellung noch nicht mit den Maßnahmen begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die in Zusammenhang mit der Investition stehen, auch Darlehens- oder Finanzierungsverträge.

Deshalb wird empfohlen, sich bei geplanten Investitionen in jedem Fall frühzeitig über die Förderbedingungen zu informieren, erklärt die Wirtschaftsförderung der Stadt weiter.

Ansprechpartner für alle interessierten Unternehmen sind bei der Stadtverwaltung Zweibrücken Anne Kraft, Telefon (06332)871-230; bei der ISB ist Ralf Göppert, Telefon (06131)172-1328. Weiterführende Informationen bietet auch der "Förderfinder-Assistent" auf der Internetseite der ISB: www.isb.rlp.de unter "Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe".

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