Björn Bernhards Wahlkampf in Feuerwehr-Uniform Drohen Plakate Wahl ungültig zu machen?

Zweibrücken-Land · Parteipolitische Betätigung in Dienstuniform ist auch ehrenamtlichen Feuerwehrleuten in Rheinland-Pfalz gesetzlich untersagt. Deshalb habe die Kreisverwaltung ihn aufgefordert, CDU-Verbandsbürgermeister­kandidat Björn Bernhard zum sofortigen Stopp der Verwendung seiner Wahlkampf-Fotos in Feuerwehr-Uniform zu bewegen, betont Wahlleiter Thomas Hohn.

 Das umstrittene Wahlkampf-Plakat von Björn Bernhard in Uniform der Feuerwehr wurde von der CDU Zweibrücken-Land auch auf Facebook gepostet – zuletzt mit diesen mit zwei orangenen Aufklebern ergänzt.

Das umstrittene Wahlkampf-Plakat von Björn Bernhard in Uniform der Feuerwehr wurde von der CDU Zweibrücken-Land auch auf Facebook gepostet – zuletzt mit diesen mit zwei orangenen Aufklebern ergänzt.

Foto: Screenshots Facebook

Im Streit um die Wahlwerbung von Verbandsbürgermeister-Kandidat Björn Bernhard (CDU) in Feuerwehr-Uniform betont der Wahlleiter von Zweibrücken-Land, Thomas Hohn, dass er keine andere Wahl hatte, als das Abhängen der Plakate anzuordnen.

Es gebe „eine Anordnung der Kreisverwaltung Südwestpfalz, in welcher der Wahlleiter aufgefordert wird SOFORT zu handeln – EGAL welche persönliche Meinung er dazu hat! Dies muss er tun, sonst macht er sich strafbar“, schrieb Hohn am Samstag auf Facebook zu dem Merkur-Bericht vom Freitag. Hohn (FDP) wurde Ende Juni von der neuen Ampelkoalition zum Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gewählt. Weil Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker (SPD) bei der Wahl am 20. Oktober erneut antritt, konnte er nicht (wie sonst üblich) als örtlicher Wahlleiter fungieren – dies hat Hohn als Gundackers Stellvertreter übernommen.

Zur Vorgeschichte: Auf Großplakaten, Facebook und in Info-Flyern wirbt Bernhard unter anderem mit einem Foto für sich, auf dem er und drei Kameraden in Feuerwehr-Uniform zu sehen sind. Darüber ging Anfang/Mitte September eine Beschwerde bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung ein. Neben Hohn als örtlichem Wahlleiter wurden auch der Landeswahlleiter, das Mainzer Innenministerium und die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Kommunal-Aufsichtsbehörde in die Prüfung der Beschwerde eingeschaltet. Bereits vor über drei Wochen hatte das Innenministerium rechtliche Bedenken geltend gemacht.

Hohn erläuterte am Samstagabend auf Merkur-Nachfrage in einem Telefonat, die Kreisverwaltung habe ihn in einem Schreiben vom 10. Oktober aufgefordert, er müsse als Wahlleiter sofort die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die unzulässige Wahlwerbung des Kandidaten unterbleibt. Dieses Schreiben gebe auch die rechtliche Argumentation des Landeswahlleiters wieder. Die Werbung in Feuerwehr-Uniform sei rechtswidrig – bleibe sie hängen, drohe die Gefahr, dass das Wahlergebnis angefochten und für ungültig erklärt werden könnte.

Polizei und Feuerwehren sind zu politischer Neutralität verpflichtet. Dieses Prinzip sehen Kreisverwaltung, Landeswahlleiter und Innenministerium laut Hohn verletzt. Konkret verwiesen werde dabei auf zwei Landes-Gesetze: Paragraph 9 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes regelt in Paragraph 13, dass die Gemeinden verpflichtet sind, „den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Dienstkleidung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, § 116 LBG gilt entsprechend“. Der Verweis stellt klar, dass Paragraph 116 des Landesbeamtengesetzes trotz des Wortlauts nicht nur für Polizisten, sondern auch für ehrenamtliche Feuerwehrleute gilt: „Den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist die parteipolitische Betätigung während des Dienstes, in Dienst- und Unterkunftsräumen sowie in Dienstkleidung untersagt. Gleiches gilt für den nicht dienstlichen Besuch politischer Versammlungen in Dienstkleidung und das Tragen politischer Abzeichen zur Dienstkleidung.“

Die Kreisverwaltung habe ihn deshalb aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Bernhards Plakate und Online-Werbung entfernt sowie die Flyer nicht mehr verteilt werden, auf denen jeweils das Feuerwehr-Foto ist, berichtet Thomas Hohn. Er bestätigt zwar, dass die Anordnung, diese Wahlkampf-Materialien zu entfernen, von ihm unterschrieben sei – betont aber, dass er sich diesbezüglich nicht als für die Entscheidung Verantwortlichen sehe, zumal er als erst wenige Wochen amtierender ehrenamtlicher Beigeordneter überhaupt „kein Fachmann“ in solchen Fragen sei.

Hohn macht auch kein Hehl daraus, dass er – abgesehen von seiner neutralen Rolle als Wahlleiter – persönlich alles andere als glücklich damit sei, zwischen die Fronten zu geraten: „Ich bin in einer Koalition mit Gundacker – und ein Feuerwehr-Kamerad von Bernhard.“

Wie geht es jetzt weiter? Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde werde das Abhängen der Plakate kontrollieren, erläuterte Hohn. Gegen die Entfernungs-Anordnung sei kein Widerspruch möglich, sondern nur eine Klage vorm Verwaltungsgericht – Bernhard hatte bereits am Freitag dem Merkur gesagt, er werde klagen (wir berichteten) und setze dabei auf einen Eilentscheid. Wie gegenüber dem Merkur hat Bernhard auch Hohn gegenüber angekündigt, er werde die Plakate abhängen – aber erst, wenn er die Aufforderung nicht nur wie geschehen per E-Mail, sondern auch als Brief erhalten habe.

Am Sonntag haben Merkur-Mitarbeiter noch Feuerwehr-Plakate von Bernhard stehen sehen. Und auch die Facebook-Beiträge mit dem Foto sind noch nicht gelöscht. Im Gegenteil: Noch am 10. Oktober (dem Tag der Aufforderung der Kreisverwaltung an die Verbandsgemeinde, den Stopp der Plakat-Kampagne anzuordnen), hat der von Björn Bernhard geführte CDU-Gemeindeverband Zweibrücken-Land auf seiner Facebook-Seite eine durch zwei Aufkleber verschärfte Großplakat-Variante neu gepostet: Auf Bernhards Foto in Feuerwehr-Uniform klebt der Schriftzug „Ehrenamt!“, während ein aufgeklebter Pfeil mit einem Fragezeichen in Richtung des benachbarten Großplakats von seinem SPD-Kontrahenten Jürgen Gundacker zeigt. Und noch am Samstag kommentierte der CDU-Gemeindeverband dieses Motiv mit einer Kritik an der nun erfolgreichen Beschwerde gegen das Feuerwehr-Plakatmotiv: „Ein Schlag ins Gesicht fürs Ehrenamt!“

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