Feuerwehr darf weiter Öl-Bindemittel einsetzen

Zweibrücken. Ölspuren können nach wie vor durch den Einsatz von Öl-Bindemitteln und einer wässerigen Tensidelösung beseitigt werden. Auf eine entsprechende Rechtsgrundlage im Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft hat der Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel hingewiesen. Als weitere Möglichkeit ist eine technische Ölspurenbeseitigung vorgesehen

Zweibrücken. Ölspuren können nach wie vor durch den Einsatz von Öl-Bindemitteln und einer wässerigen Tensidelösung beseitigt werden. Auf eine entsprechende Rechtsgrundlage im Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft hat der Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel hingewiesen. Als weitere Möglichkeit ist eine technische Ölspurenbeseitigung vorgesehen. In einem Merkur-Bericht ("Feuerwehr darf keine Ölspuren mehr beseitigen") wurde am 8. Oktober behauptet, diese Praxis entspreche nicht dem neuesten Stand der Technik. Die Kritik an der Feuerwehr, die diese Mittel verwendet, ist demnach nicht gerechtfertigt. nob

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