Verurteilt Einkommen mit Drogenhandel aufgebessert

Südwestpfalz · 47-jähriger Mann aus dem Landkreis kommt mit Bewährungsstrafe davon

Das Pirmasenser Schöffengericht hat einen 47-jährigen Mann aus dem Landkreis, der zwischen 2015 und 2018 Amphetamin in größeren Mengen zum Bestreiten seines Lebensunterhalts verkauft hat, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.Der Angeklagte zeigte sich geständig, was ihn vor einer härteren Strafe bewahrte. Denn mit der Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung, und einer Geldstrafe von 1 500 Euro, ersatzweise 300 Arbeitsstunden, ist er glimpflich davon gekommen. Dazu wird der Tatertrag von 5 400 Euro eingezogen und er muss sich zum Nachweis der Drogenabstinenz zwei Urinkontrollen unterziehen.

Laut der Anklage hatte der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Mann mindestens dreimal 300 Gramm Amphetamin verkauft, bei einer Hausdurchsuchung im Sommer vergangenen Jahres wurden noch einmal 440 Gramm „Pep“ in einem Kühlschrank im Keller, umfangreiches Verpackungsmaterial und Streckmittel wie Koffein sichergestellt. Über seinen Anwalt gab der Mann zu Protokoll, dass er über falsche Freunde in die Szene reingerutscht sei, er sei selbst kein Drogenkonsument und daher bestehe auch keine Suchtproblematik. Seit längerem habe er der ganzen Sache schon abgeschworen, die Drogen hätten längere Zeit im Keller gelegen. Ein Grund dafür, dass er intensiv mit Betäubungsmitteln gehandelt hatte, sei seine nicht besonders rosige finanzielle Lage. Weil er eine kleine Familie durchbringen muss, habe er den Drogenhandel angefangen.

Laut Staatsanwalt brachte der 47-Jährige über ein Kilogramm an Drogen in den Verkauf, negativ sei auch der längere Zeitraum der Verkäufe. Auch dass er für die Gewinnoptimierung die Droge mit Streckmitteln weiterverarbeitet habe, sei zu beachten gewesen. Als positiv sah der Anklagevertreter an, dass der 47-Jährige sich geständig zeigte, keine Vorstrafen aufweise und auch keine weiteren Verfahren bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn vorliegen. Als angemessen sah der Ankläger eine Haftstrafe von zwei Jahren an, diese könne aber zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt werden. Dazu solle der Mann eine Geldauflage von 2 000 Euro zahlen und sich sechs Urinkontrollen unterziehen. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte angesichts der mildernden Umstände für eine Haftstrafe auf Bewährung von einem Jahr und drei Monaten, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Von Urinkontrollen könne man absehen, die Geldauflage in eine Arbeitsauflage umwandeln.

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