Gerichtsprozess Ehefrau vergewaltigt und eingesperrt?

Zweibrücken · 57-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Vor der ersten Strafkammer des Landgerichts in Zweibrücken hat am Dienstag ein Strafprozess gegen einen 57-jährigen Mann türkischer Herkunft begonnen. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen.

In ihrer Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte zwischen Anfang April und 18. Mai vergangenen Jahres seine damalige Ehefrau, die syrischer Herkunft ist, mit brutalen Schlägen zum Geschlechtsverkehr, den sie nicht wollte, genötigt und sie anschließend mehrfach ihrer Freiheit beraubt hat.

Nach der Verlesung der Anklage kamen nur noch der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer zu Wort. Die Aussagen beider wurden von Dolmetschern – einer für Türkisch, einer für Arabisch – übersetzt, weshalb sich der erste Prozesstag über rund zehn Stunden hinzog.

Der Angeklagte berichtete, dass er die Frau, die er nur fünf Wochen kannte, am 2. März 2016 nach islamischem Recht geheiratet hat, da sie ihm gut gefiel. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wies er von sich. Er gab lediglich zu, dass er ihr mit der Faust leicht mehrmals gegen die Schulter „geboxt“ habe. Sie hätte ihm angeblich mehrfach den Stinkefinger gezeigt, was in seinem Kulturkreis eine große Beleidigung sei.

Nach Aussage der Frau hätte sie dieser Heirat nie zugestimmt, wenn der Mann sie nicht bedroht hätte. An das Zeigen des Stinkefingers hat sie keine konkrete Erinnerung. Wie das Ehedrama zwischen den beiden weiterging, will das Gericht am zweiten Verhandlungstag, heute, in Erfahrung bringen.

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