Ortsgemeinderat Dellfeld muss „Ansparmodell“ ändern

Dellfeld · Nach Kritik des Verwaltungsgerichts wird das Ausbauprogramm auf drei Jahre verkürzt.

 Mit dem Weiterbau in der Schulstraße von Dellfeld soll es in diesem Jahr wieder etwas werden.

Mit dem Weiterbau in der Schulstraße von Dellfeld soll es in diesem Jahr wieder etwas werden.

Foto: Norbert Schwarz

„Mit stehen die Haare zu Berge. Unser schönes Ansparmodell ist dahin! Dass wir von den Beitragspflichtigen Raten in gleicher Höhe fordern,  geht nicht mehr. Das Gericht stellte fest, dass nur dann ein Beitrag gefordert werden kann, wenn auch gebaut wird. Schön und einfach ist das gewesen, jetzt müssen wir irgendwie die Kuh vom Eis bringen“, klagte Ortsbürgermeisterin Doris Schindler in der Ortsgemeinderatssitzung am Montagabend, als die Ratsmitglieder sich einmal mehr mit dem Wiederkehrenden Beitrag für die Straße in Form einer Satzungsänderung befassen mussten.

Vor Jahren bereits führte die Gemeinde den wiederkehrenden Beitrag für den Straßenausbau ein. Der Entscheid im Rat war damals für ein fünfjähriges Bauzeitenprogramm gefallen. Zwar rollten noch keine Bagger an und wurde noch nicht an den Straßen gewerkelt, doch von den Beitragspflichtigen wurde ein wiederkehrender Beitrag verlangt. Nicht so hoch, in gleichen Raten, ein „Ansparmodell“, wie es die Ortsbürgermeisterin jetzt noch einmal bestätigte. Das ist nicht konform mit dem einschlägigen Kommunalabgabengesetz (KAG) gewesen, aber durchaus bürgerfreundlich, wurde der Beitrag doch in gleichen Raten abverlangt, wie das nach den Vorermittlungen für den ersten Bauabschnitt zu erwarten gewesen ist. Als jetzt ein Beitragszahler vor Gericht zog, äußerten die Neustadter Verwaltungsrichter grundsätzliche Bedenken. Zwar folgten die Richter nicht der Auffassung, dass Grundstücke, die an einer klassifizierten Straße liegen, auch den wiederkehrenden Beitrag nicht zahlen müssen. Dafür aber wurde bemängelt, dass eine Beitragserhebung dann mit den Bestimmungen des Abgabengesetzes nicht vereinbar ist, wenn es an der baulichen Tätigkeit mangelt, wie in der Schulstraße in Dellfeld geschehen. Dort wurde 2016 und 2017 nicht gebaut. Da sich abzeichnete, dass sie vor Gericht unterliegen würde, legte die Verbandsgemeindeverwaltung keinen Wert auf eine gerichtliche Entscheidung. Der Klägerin wurden die für zwei Jahre gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Der erste Ausbauabschnitt in der Schulstraße ist inzwischen fertig. Am nächsten Abschnitt soll es jetzt weiter gehen. Mit einem kleinen „Kunstgriff“ wird für alle Beitragszahler, die auch einen Erstattungsanspruch nicht nach Gesetz (weil kein Widerspruch erhoben) aber nach der Gleichhaltung aller Bürger haben, die Scharte ausgewetzt. Die Räte sprachen sich deshalb dafür aus, dass das Ausbauprogramm von fünf auf drei Jahre verkürzt wird. Die Schulstraße als einziger Straßenzug bleibt weiter im Ausbauprogramm für diesen Zeitraum und auch an der Kostenschätzung ändert sich nichts. Aber, der wiederkehrende Beitrag für die Jahre von 2018 bis 2020 steigt von 15 Cent auf 25 Cent. In diesem Jahr wird aber kein Beitragsbescheid von der Verwaltung verschickt. Der Bescheid im Jahr 2019 wie auch der für 2020 wird dann jeweils die 25 Cent (50 Cent insgesamt als Zahlung) zur Grundlage haben. Als „Vorausleistung“ sind aber in den Jahren 2016 und 2017 zusammen 30 Cent je Veranlagungsfläche gezahlt worden. Das wird dann 2019 gutgeschrieben, so dass unterm Strich der Beitragssatz dann auf 20 Cent rechnerisch steigt. Nur widerwillig konnten sich die Ratsmitglieder damit anfreunden. Sie finden, dass dieses „Ansparen“ durchaus Sinn gemacht habe und beim Bürger als Beitragszahler bestens angekommen sei. Jeder habe in dem fünfjährigen Bauzeitraum genau gewusst, was auf ihn kostenmäßig zukomme. Das Modell der jährlichen Abrechnung nach Kostenanfall auch beim wiederkehrenden Beitrag wollte die Ratsmitglieder nicht einführen.

Zum Sitzungsbeginn sprachen sich die Räte einstimmig für den Doppelhaushalt für 2018/2019 aus. Schindler konnte eine weitere Entspannung bei den Finanzen feststellen. Mit Mehreinnahmen im Jahr 2017 war es möglich, angehäufte Liquiditätskredite zurückzahlen zu können. Durch den Verkauf von drei Bauplätze kamen 130 650 Euro in die Gemeindekasse. 43 650 Euro wurde für die Sanierung des Kindergartens verwendet, der Rest floss in den diesjährigen Haushalt. Der Ausbau des 2. Abschnitts in der Schulstraße ist wie bisher mit 611 500 Euro veranschlagt.

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