Ehrenamtskarte Dankeschön für engagierte Bürger

Zweibrücken · Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land führt als 127. Kommune die landesweite Ehrenamtskarte ein.

„Der kostenlose Eintritt ins Freibad ist toll“, sprach Inge Degen von der Staatskanzlei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land eine Anerkennung für das Angebot für Inhaber der Ehrenamtskarte aus. Neben dem freien Eintritt für das Con Aqua in Contwig ist auch der Eintritt im Historama in Hornbach kostenlos.

Die Ministerialdirektorin und Bürgermeister Jürgen Gundacker unterschrieben gestern die Kooperationsvereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte. Nach zahlreichen Landkreisen, Städten und Verbandsgemeinden ist Zweibrücken-Land die 127. Kommune im Land, die die Ehrenamtskarte einführt. „Damit haben jetzt rund drei Viertel aller Rheinland-Pfälzer die Möglichkeit, Vergünstigungen zu erhalten“, sagte Degen. Mit den zwei Angeboten der Verbandsgemeinde seien es jetzt 611 insgesamt. Das reiche von Museen, Bädern, Veranstaltungen bis zu Waren und Dienstleistungen.

Die Ehrenamtler aus der Verbandsgemeinde dürfen alle Vergünstigungen im Lande nutzen, erklärte Gundacker. In Zweibrücken zum Beispiel ist der Eintritt im Freibad kostenlos, im Hallenbad gibt es beim Kauf einer Karte eine zweite dazu. Weiter kostenlos sind der Eintritt im Rosengarten und im Stadtmuseum sowie die Nutzung der Stadtbücherei.

„Es war mir ein Bedürfnis, den Vorschlag zu machen, die Ehrenamtskarte einzuführen“, sagte Gundacker. Der Verbandsgemeinderat sei dem Vorschlag auch einstimmig gefolgt. „Das Ehrenamt ist unbezahlbar, Deshalb gebührt den Ehrenamtlern auch unser Dank und unsere Anerkennung“, würdigte der Bürgermeister die Personen, die sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft einsetzen. 

Auch Inge Degen betonte die Bedeutung des Ehrenamtes. „Ohne bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement würde die Gesellschaft nicht funktionieren. Sie sind der Kern unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft.“ Deshalb habe Ministerpräsidentin Malu Dreyer 2014 die Ehrenamtskarte eingeführt.

Wer 14 Jahre alt ist und fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig ist, kann ein Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss die Angaben bestätigen. Das Formular ist an die Verbandsgemeindeverwaltung zu senden.

Neben der Ehrenamtskarte wurde vor eineinhalb Jahren die Jubiläumskarte eingeführt. Damit werden Ehrenamtler geehrt, die 25 Jahre ehrenamtlich tätig waren. Weitere Informationen: www.wir-tun-was.rlp.de sowie www.vgzwland.de.

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