Contwiger Rat stimmt für wiederkehrende Beiträge

Contwig · Durch die Änderung im Stellenplan für den Kindergarten können dort nun eine Ganztagesstelle und zwei Teilzeitstellen zusätzlich geschaffen und besetzt werden. Ferner stimmte der Contwiger Rat für wiederkehrende Beiträge.

Gleich mehrere Entscheidungen hat der Ortsgemeinderat Contwig am Mittwoch in seiner Sitzung unter Leitung von Ortsbürgermeister Karlheinz Bärmann einstimmig durchgewunken. So wurde die erste Nachtragshaushaltssatzung mit einem geänderten Stellenplan beschlossen. Hintergrund ist ein erhöhtes erforderliches Personalaufkommen im Kindergarten der Gemeinde, bedingt durch zwei weitere Kindergartengruppen. Durch die Änderung im Stellenplan können nun eine Ganztagesstelle und zwei Teilzeitstellen zusätzlich geschaffen und besetzt werden.

Ebenfalls einstimmig entschied sich der Rat für den Einbau einer Straßenbeleuchtungsanlage im Neubaugebiet Bohnrech. Im dritten Bauabschnitt soll diese mit modernen LED- Leuchten entstehen. Ein entsprechendes Angebot der Pfalzwerke-AG in Höhe von rund 16 500 Euro soll nach Abstimmung mit der Kreisverwaltung und der Kommunalaufsicht angenommen werden. Weitere Gelder der Gemeinde fließen zum SC Stammbach 1930 e.V. Der Verein will die Heizung des Sportheimes erneuern und die Dämmung der Geschoßdecke sanieren, um die Unterhaltskosten zu senken. Der Ortsgemeinderat beschloss, sieben Prozent der rund 36 000 Euro Gesamtkosten zu fördern.

Insgesamt rund 1,5 Millionen Euro will die Gemeinde in den kommenden fünf Jahren in den Straßenbau investieren. Zur Finanzierung stand eine Entscheidung über wiederkehrende Beiträge an. Diese werden nach einem bestimmten Schlüssel jährlich von den Einwohnern entrichtet um so, im Gegensatz zu hohen Einmalbeträgen bei Bauprojekten, die Kosten für die Bevölkerung moderater zu halten. Mit einer Gegenstimme stimmte der Rat der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen zu.

Letzter Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung war die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung. Hintergrund ist das Interesse eines Bauherren, eine Grundstücksfläche an der Blumenstraße zu erwerben. Diese ist jedoch derzeit dem Außenbereich der Gemeinde zuzurechnen. Durch eine Einbeziehungssatzung wird nun das betroffene Grundstück in den Innenbereich der Gemeinde eingegliedert und kann somit alle Genehmigungen zur Bebauung durchlaufen und vollständig erschlossen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort