Neues Konzept vorgestellt Bürger im Kreis können bei Müllabfuhr zwischen zwei Varianten wählen

Pirmasens · Vorschlag für künftige Müllgebühren im Vier-Personen-Haushalt ausgearbeitet. Landrätin Ganster präsentierte die Möglichkeiten.

 Vier-Personen-Haushalte im Landkreis können ab 1. Januar wählen, welche Mülltonnen sie künftig nutzen wollen.

Vier-Personen-Haushalte im Landkreis können ab 1. Januar wählen, welche Mülltonnen sie künftig nutzen wollen.

Foto: picture-alliance/ dpa/Frank Rumpenhorst

Vier- Personen-Haushalte im Landkreis können ab 1. Januar 2018 wählen, ob sie eine 240-Liter-Restmülltonne nutzen und bezahlen – oder alternativ zwei Mülltonnen mit zusammen 180 Litern, die entsprechend weniger kosten. Landrätin Susanne Ganster hat jetzt die Lösung für das Problem vorgestellt, das nach der falschen Abrechnung dieser Haushaltsgröße in den vergangenen drei Jahren entstanden ist. Wenn sie sich für das geringere Abfallvolumen entscheiden, können die Vier-Personen-Haushalte einer größeren Gebührenanhebung im nächsten Jahr entgehen.

Mit dieser Wahlmöglichkeit will die Landrätin am kommenden Montag in den Kreistag gehen, der über die neuen Abfallgebühren ab 1. Januar entscheiden muss. Notwendig geworden ist dieser Kompromiss bei den Vier-Personen-Haushalten, weil bei der Berechnung der neuen Gebühren entdeckt wurde, dass in den vergangenen drei Jahren – seit der Einführung des aktuellen Abfallkonzepts – für diese Haushaltsgröße nur die Leerung einer 180-Liter-Restmülltonne berechnet wurde, tatsächlich aber 240 Liter fassende Restmüllgefäße geleert wurden. Klar war, dass die Haushalte die Differenz für die drei Jahre nicht nachbezahlen müssen. Aber wie sollen nun die Gebühren für die Zukunft aussehen?

Das Dilemma nach der Entdeckung der Fehlberechnung ist für den Landkreis, dass die reguläre Berechnung einer 240-Liter-Restmülltonne für einen Vier-Personen-Haushalt eine enorme Preissteigerung für die Kreisbürger bedeutet: Zahlten diese Haushalte bislang jährlich 172,67 Euro mit den vier Inklusivleerungen der Restmülltonne nach der fehlerhaften Berechnung, müssen sie künftig bei gleicher 240-Liter-Tonne 208,22 Euro zahlen – eine Steigerung um rund 20 Prozent. Gelöst werden soll die verzwickte Situation, indem die rund 5000 bis 5500 Vier-Personen-Haushalte im Landkreis entscheiden können, ob sie diese Preiserhöhung hinnehmen und bei der 240-Liter-Tonne bleiben, oder ob sie künftig mit einem Restmüllvolumen von 180 Litern auskommen.

Dafür sind ab 1. Januar 180,64 Euro zu zahlen, was ungefähr mit 4,6 Prozent im Korridor der ohnehin anstehenden Gebührenerhöhung von drei bis fünf Prozent liegt. Diese Preise gelten mit Eigenkompostierung – ohne diese gelten höhere Gebühren.

Allerdings hat die 180-Liter-Lösung ein Handicap, denn es gibt keine Müllgefäße mit einem Fassungsvermögen von 180 Litern. Wählen Vier-Personen-Haushalte diese Variante, bekommen sie ein 120 Liter und ein 60 Liter fassendes Müllgefäß – sie müssen also zwei Restmülltonnen zuhause unterbringen. Diese können dann jeweils viermal im Jahr zur Leerung bereitgestellt werden, um auf die Inklusivleerungen zu kommen – auch getrennte Müllabfuhrtermine können für die beiden Müllgefäße genutzt werden. Wie stark von dieser Alternative Gebrauch gemacht wird, wagt die Umweltabteilung der Kreisverwaltung nicht zu sagen, weil ja auch das Restmüllvolumen reduziert ist. Und die Landrätin macht darauf aufmerksam, dass viele Vier-Personen-Haushalte die große 240-Liter-Tonne auch gebraucht haben, denn im vergangenen Jahr wurden durchschnittlich 1,5 Zusatzleerungen verzeichnet. Daher sei es fraglich, ob diese Haushalte mit geringerem Restmüllvolumen hinkommen. Übrigens, die 180-Liter-Variante gibt es nur auf Antrag!

Für alle anderen Haushaltsgrößen steigen die Müllgebühren im neuen Jahr um drei bis fünf Prozent, hervorgerufen durch zwei Faktoren, wie Susanne Ganster erklärt: Einmal sorgten Gewinne der vergangenen Jahre für das niedrige Gebührenniveau – sie sind aber nun aufgebraucht. Zum anderen wurden mehrere Abfallleistungen neu ausgeschrieben, was zu höheren Preisen geführt hat, die auf die Gebühren umgelegt werden müssen. So kostet die Biomüllentsorgung im Jahr für den Landkreis ab 2018 nun 1,86 statt 1,58 Millionen Euro – pro Tonne bedeutet das Mehrkosten von 30 Euro.

Der Schaden durch die fehlerhafte Berechnung der Vier-Personen-Haushalte in den drei Jahren von 2015 bis 2017 hält sich in Grenzen, betonte Elisabeth Hüther, die Leiterin der Finanzabteilung der Kreisverwaltung. Momentan werde er gerade berechnet, aber sie geht von einem höheren fünfstelligen Betrag aus, wenn alle Faktoren einkalkuliert sind. Ob der Schaden durch eine Versicherung beglichen wird, ist ebenfalls noch offen, ergänzte die Landrätin, eine Juristin der Kreisverwaltung prüft den Fall momentan noch.

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