Streit um Wahlwerbung in Zweibrücken-Land Björn Bernhard klagt weiter gegen Wahlplakat-Verbot
Zweibrücken/Neustadt · Der hält seine Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt aufrecht. Das teilte der CDU-Politiker am Dienstag nach einer Besprechung mit seinem Rechtsanwalt auf Merkur-Anfrage mit.
Am Dienstag vor der Wahl hatte Björn Bernhard sein rechtlich umstrittenes Feuerwehrfoto auf der Homepage der CDU Zweibrücken-Land unkenntlich gemacht (oben links). Wie diese Wahlwerbung vorher aussah, zeigt der Screenshot unter dem Artikel hier.
Foto: http://www.cdu-zw-land.de/Unser-Verbandsbuergermeisterkandidat//Screenshot CDU ZW-LandEr glaube, dass er im Recht sei, auch aufgrund ähnlicher Fälle, die es in Deutschland gegeben habe, und wolle die Frage deshalb juristisch geklärt wissen, sagte Bernhard zur Begründung.
Nach einer unmissverständlichen Aufforderung durch die (CDU-geführte) Kreisverwaltung Südwestpfalz hatte der Wahlleiter von Zweibrücken-Land, der Erste Beigeordnete Thomas Hohn (FDP), Bernhards Wahlwerbung in Feuerwehr-Dienstkleidung gemeinsam mit drei Kameraden und einem Feuerwehrfahrzeug auf Plakaten, Flyern und online untersagt. Bernhard war am Freitag vor der Wahl mit einem Eilantrag gegen diese Anordnung beim Verwaltungsgericht Neustadt gescheitert (wir berichteten), die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.
So sah die Werbung für Björn Bernhard auf der Homepage der CDU Zweibrücken-Land und auf Facebook (Screenshot) bis Dienstagfrüh vor der Wahl aus. Das danach unkenntlich gemachte Feuerwehr- Motiv (oben links) war bis dahin auch auf sieben Großplakaten und in verteilten Info-Flyern verwendet worden.
Foto: Screenshots FacebookDer Wahlausschuss von Zweibrücken-Land tagt nächsten Montag, 28. Oktober, zur Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im kleinen Sitzungssaal der VG-Verwaltung in Zweibrücken. Bis Dienstagnachmittag sind keine Wahlanfechtungen eingegangen, sagte Zentralabteilungsleiter Karl-Heinz Brügel auf Merkur-Anfrage