Bewährungsstrafe nach Körperverletzung mit Bierdose

Zweibrücken. Der Strafrichter beim Amtsgericht Zweibrücken drückte gestern im Prozess gegen einen 24-jährigen Zweibrücker noch einmal beide Augen zu. Weil er einem Bekannten am 2. April des vergangenen Jahres eine Bierdose ins Gesicht geschlagen hatte, wurde der Angeklagte zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt

Zweibrücken. Der Strafrichter beim Amtsgericht Zweibrücken drückte gestern im Prozess gegen einen 24-jährigen Zweibrücker noch einmal beide Augen zu. Weil er einem Bekannten am 2. April des vergangenen Jahres eine Bierdose ins Gesicht geschlagen hatte, wurde der Angeklagte zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. "Das ist ihre allerletzte Chance", machte der Richter klar, dass der einschlägig vorbestrafte Täter bei einem weiteren Gesetzesverstoß wohl die Haft absitzen muss. Der Vorfall hat sich in einer Tankstelle am Zweibrücker Rosengarten zugetragen, nachdem der junge Mann dort auf sein Opfer getroffen war. "Ich wollte ja keinen Krach. Doch der hat mich gleich beleidigt und wollte sich vor der Tür mit mir prügeln", schildert der Angeklagte die Situation im Verkaufsraum, der ein Streit wegen Schulden vorausgegangen war. Als die zwei in einer Schlange warten mussten, sei es zur Eskalation gekommen. "Bevor er mich schlägt, wehrte ich mich mit der Bierdose", räumt der Zweibrücker ein. Er habe aber, entgegen der Aussage des Opfers bei der Polizei, nur einmal zugeschlagen. Der Geschlagene sollte gestern auch zu der Angelegenheit vor dem Amtsgericht aussagen. Der junge Mann aus Kirrberg blieb der Verhandlung allerdings unentschuldigt fern, wodurch er sich ein Ordnungsgeld in Höh von 200 Euro einhandelte. Ein Polizist konnte keine genauen Angaben mehr zu den Verletzungen machen: "Wenn diese aber schlimm gewesen wären, hätte ich den Mann ins Krankenhaus gebracht."In seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt deshalb von einem minder schweren Fall der Körperverletzung aus. Es sei auch bei einem einzigen Schlag geblieben. Der Anklagevertreter erinnerte allerdings an das Vorleben des Zweibrückers. So wurde er im Jahr 2006 wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Zwei Jahre später hat der 24-Jährige den neunsitzigen Peugeot-Kleinbus des Helmholtz-Gymnasiums in Brand gesetzt und dadurch einen Schaden in Höhe von 8000 Euro verursacht. Dafür wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Staatsanwalt forderte gestern, den Schläger zu vier Monaten Gefängnis zu verurteilen, die allerdings nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Verteidiger sah dies anders: "Wenn wir Bewährung ablehnen, wird dies den Angeklagten auf die schiefe Bahn führen." Er erinnerte, dass sein Mandant eine Bäckerlehre absolviere und unmittelbar vor der Zwischenprüfung stehe. Nach Auffassung des Richters handele es sich bei der Tat um keinen minderschweren Fall: "Mir widerstrebt es aber, sie für längere Zeit in Haft zu sehen." Deshalb habe er sich für eine Bewährungsstrafe entschieden. nob

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