Bewährungsstrafe für Ex-Bürgermeister

Zweibrücken. Der frühere Weselberger Ortsbürgermeister Franz Erlenwein (FWG) wurde gestern vor dem Zweibrücker Amtsgericht wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Erlenwein legte ein umfassendes Geständnis ab

Zweibrücken. Der frühere Weselberger Ortsbürgermeister Franz Erlenwein (FWG) wurde gestern vor dem Zweibrücker Amtsgericht wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Erlenwein legte ein umfassendes Geständnis ab. Er gab zu, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallhalben vier gefälschte Quittungen in Höhe von insgesamt 2060 Euro eingereicht zu haben. Die Behörde ging davon aus, dass der damalige Amtsträger das Geld vorgestreckt hatte und zahlte ihm die Summe aus. Dieses wird sie nun zurückerhalten, da dem Angeklagten zur Auflage gemacht wurde, den Schaden zu ersetzen. Er muss nun monatlich 100 Euro an die Kasse der Kommune bezahlen. Macht er dies nicht, dann muss er hinter Gitter. Auch darf sich der 60-Jährige in den kommenden drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. So lange dauert die Bewährungszeit. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegen werden. Richter Stefan Pick berücksichtigte in seinem Urteil vor allem das Geständnis, das "zu einer erheblichen Abkürzung des Verfahrens beigetragen habe". "Das Strafmaß kann man am untersten Rahmen belassen", argumentierte der Strafrichter.Erlenwein hat am 30. September 2008 drei gefälschte Belege abgegeben, auf denen Fräsgut im Wert von insgesamt 1400 Euro quittiert war. Auch die Quittung, die der Weselberger am 30. Oktober eingereicht hatte, war fingiert. Hier wurde der Kauf von Fräsgut im Wert von 660 Euro bestätigt. Im ersten Prozess, der ausgesetzt wurde, hatte der Weselberger noch alle Vorwürfe vehement abgestritten. nob

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