Betrunken auf Mauer gefahren: Bewährungsstrafe für 24-Jährigen

Südwestpfalz. Das war eine für den 24-jährigen Angeklagten teure und für Passanten äußerst gefährliche Partynacht, die er sich auf beziehungsweise nach einer Musikveranstaltung in Thaleischweiler-Fröschen auf den 28. August dieses Jahres geleistet hat

Südwestpfalz. Das war eine für den 24-jährigen Angeklagten teure und für Passanten äußerst gefährliche Partynacht, die er sich auf beziehungsweise nach einer Musikveranstaltung in Thaleischweiler-Fröschen auf den 28. August dieses Jahres geleistet hat. Nun musste er sich wegen der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung vor Gericht verantworten und wurde zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der junge Mann, der alle Vorwürfe zugegeben hat, 500 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zahlen - und das passt zum Thema, denn der Auszubildende zum Altenpfleger war erneut aufgrund des Alkohols in die Bredouille geraten. Erst wenige Wochen zuvor hatte der Mann seinen "Lappen" wiederbekommen, im Gnadenwege wurde die Sperre der Fahrerlaubnis nach knapp einem Jahr aufgehoben. Damals fuhr er volltrunken - mit knapp 1,6 Promille - Auto und wurde angehalten. Nun, im aktuellen Fall, gab es aber erheblichen Sachschaden und einen deutlich höheren Alkoholwert: Mit etwa zwei Promille ist der Mann, der mit dem aktuellen Urteil seine Fahrerlaubnis los ist und vor Ablauf von weiteren 20 Monaten - insgesamt zwei Jahren also - keinen neuen Führerschein bekommen darf, nach einer Musikveranstaltung gefahren und im Pfälzer Ring im Ort in eine Mauer gekracht.Totalschaden hatte das Auto seines Vaters, alleine an der Mauer entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 40 000 Euro. Von Glück könne gesprochen werden, dass keine Menschen zu Schaden gekommen sind, wie der Anwohner ausführte, dessen Mauer daran glauben musste. Denn zu der Zeit seien immer wieder Gruppen und einzelne Jugendliche die Straße entlang gelaufen, die offensichtlich von der Feier kamen. "Wie schnell ist da was passiert", meinte der Anwohner, der von einem "wirr quasselnden" Unfallverursacher berichtete.

Richterin Sabine Wilhelm schlug in die gleiche Kerbe. "Was meinen Sie, wie Sie damit fertig werden würden, wären Menschen zu Schaden gekommen? Da ist eine erhebliche Gefährdung von Ihnen ausgegangen in dieser Nacht", richtete sie sich an den 24-Jährigen auf der Anklagebank. Ihm wurde bei aller Härte dennoch, neben der Tatsache, dass der Schaden reguliert und die Mauer wieder errichtet worden ist, sein Geständnis und die Alkoholisierung zugute gehalten, da dadurch seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt und er vermindert schuldfähig gewesen sei. Dennoch sei die zweijährige Sperre unumgänglich bei Wiederholungstätern.

Wilhelm nahm ihm seine Geschichte ab, dass er betrunken ans Auto gebracht worden und von einem "Kollegen" dazu animiert worden sei zu fahren, könne aber nicht verstehen, dass es überhaupt dazu kommen konnte. Denn wenige Wochen zuvor hatte er seinen Führerschein erst wieder bekommen und hätte eigentlich froh darüber sein sollen, dass seinem Gnadengesuch stattgegeben worden ist von amtlicher Seite, so die Richterin. Immerhin musste der Altenpfleger nun ins Saarland ziehen, wo er arbeitet, da er sonst keine Möglichkeit habe, zur Ausbildungsstelle zu kommen.

Die Gutmütigkeit der Beamten habe sich nun als falsch heraus gestellt, so Wilhelm zur verfrühten Führerscheinrückgabe dieses Jahr nach seinem ersten bekannt gewordenen Alkoholaussetzer im vergangenen Jahr. Nun werde er doch die medizinisch-psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen müssen, an der er im Vorjahr mit den knapp 1,6 Promille haarscharf vorbei geschrammt sei. Bei seinem ersten alkoholbedingten Ausrutscher, als er im Juni 2010 angehalten worden ist, kassierte der 24-Jährige noch einen Strafbefehl mit Geldstrafe über 400 Euro, nun komme nur noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Betracht, so der Staatsanwalt.dirFoto:pm "Wie würden Sie damit fertig, wären Menschen

zu Schaden gekommen?"

Sabine Wilhelm

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