Betriebssatzung für Werke mit breiter Mehrheit gebilligt

Thaleischweiler/Wallhalben · Noch läuft die Klage gegen den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben. Dennoch wurde bereits die Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke im Verbandsgemeinderat gebilligt.

Die zu beschließende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Verbandsgemeindewerke Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben" löste in der Verbandsgemeinderatssitzung dieser Tage Diskussionen aus. FWG-Ratsmitglied Peter Sammel (Höhfröschen) stellte den Antrag, die Satzung unter Vorbehalt zu beschließen, begründet mit der noch laufenden Klage gegen den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Fröschen und Wallhalben .

Die Freien Wähler sehen die Zusammenführung des Stammkapitals und die mögliche Nutzung von Rücklagen kritisch, erklärte Sammel. Ratsmitglied Bernd Heist von der Bürgerinitiative "Erhalt VG Wallhalben " schloss sich diesen Ausführungen an. Es sollte nicht etwas durchgepeitscht werden, was nicht mehr rückgängig zu machen sei, meinte Heist .

Werkleiter Joachim Becker erklärte dagegen, dass eine Verpflichtung für den Erlass besteht und verwies auf die Beitragskalkulation, die davon abhängig sei. Verbandsbürgermeister Thomas Peifer erinnerte an die Handlungsfähigkeit, die für die Verbandsgemeindewerke gegeben sein müsse. Falle der Gerichtsentscheid gegen den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden aus, müsse wieder bei Null angefangen werden, betonte er. SPD-Ratsmitglied Heino Schuck hielt es für wenig angebracht, sich zurückzulehnen und nichts zu unternehmen.

FWG-Ratsmitglied Berthold Martin, früherer Wallhalber Verbandsbürgermeister, holte weit aus und sprach davon, dass es um viel Geld gehe, es für die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben keine Nachteile geben und so nicht gewirtschaftet werden dürfe. Mit dem Land müsse über eine getrennte Führung der Werke verhandelt werden.

CDU-Ratsmitglied Michaela Hüther erinnerte daran, dass es heute um die Betriebssatzung gehe und in der Folge darum, für die gesamten Bürger Vorteile herauszuholen.

Aus dem Verbandsgemeinderat heraus wurde vorgeschlagen, nochmals mit dem Wirtschaftsprüfer zu reden. Der FWG-Antrag fand aber keine Mehrheit. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde die Betriebssatzung angenommen.

Die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke regelt die Kapitalausstattung des Eigenbetriebes und ist Grundlage für den laufenden Betrieb. Geregelt ist darin auch die Aufgabenverteilung zwischen dem Verbandsgemeinderat, dem Bürgermeister und der Werkleitung. Die bisher existierenden Regelungen wurden soweit als möglich übernommen.

Einstimmigkeit herrschte bei der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der in der Hauptsatzung verankerten Ausschüsse, basierend auf gemeinsamen Vorschlägen der Fraktionen. Dazu gehören der Hauptausschuss, Bau- und Agrarausschuss, Werkausschuss, Kultur- Sport und Tourismusausschuss (alle mit jeweils elf Sitzen) sowie der Schulträgerausschuss (neun Sitze, plus Vertreter aus Schule und Elternschaft) und Rechnungsprüfungsausschuss (neun Sitze).

Zumindest für die acht Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen sind mit Michael Scheffe ein Schiedsmann und mit Ricarda Holub eine Stellvertreterin gewählt worden. Beide sind aus Höheischweiler.

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