Beirat für Migration und Integration kommt

Zweibrücken. Neben Ausländern können nach dem neuen Landesgesetz künftig auch Eingebürgerte und Spätaussiedler die Beiräte für Migration und Integration, wie die Ausländerbeiräte künftig heißen, wählen. Musgana Tesfamariam von der Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Ausländerbeiräte informierte über die Neuerung

Zweibrücken. Neben Ausländern können nach dem neuen Landesgesetz künftig auch Eingebürgerte und Spätaussiedler die Beiräte für Migration und Integration, wie die Ausländerbeiräte künftig heißen, wählen. Musgana Tesfamariam von der Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Ausländerbeiräte informierte über die Neuerung. Mit der Änderung seien auch die Migration und Integration in den Blick gerückt. In den Beirat können alle Bürger einer Kommune gewählt werden. Hintergrund der Änderung des Gesetzes sei der Rückgang der Wahlbeteiligung von 23 Prozent im Jahr 1994 auf neun Prozent 2004. Neben des zurückgehenden Gemeinschaftsgefühls der Ausländer hätten auch die steigenden Einbürgerungen zum Rückgang geführt. Tesfamariam: "Das ist eigentlich positiv zu sehen. Doch dadurch fielen viele engagierte Menschen als Wahlberechtigte weg." Künftig dürfen diese Personen wählen. Der landesweite Wahltermin wurde auf den 8. November festgelegt. sf

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