Bechhofer Rat sagt Ja zu wiederkehrenden Beiträgen

Bechhofen · Jetzt ist es soweit: Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bechhofen haben gestern Abend mit überwältigender Mehrheit den wiederkehrenden Beitrag im Straßenausbau eingeführt.

Weg von der Einzelabrechnung, hin zur Kostenübernahme im Beitragsrecht für Verkehrsanlagen durch die Solidargemeinschaft. Diesen Schritt haben bei der Sitzung gestern Abend die Ratsmitglieder fraktionsübergreifend vollzogen. Der neuen Satzung zum Erheben des wiederkehrenden Beitrags, rückwirkend zum 1. Januar, wurde zugestimmt. Es gab nur eine Gegenstimme.

Allerdings müssen die Grundstückseigentümer in der Ortslage als Beitragsschuldner mit Zahlungen für den wiederkehrenden Beitrag erst im kommenden Jahr rechnen, sagte die verantwortliche Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Verschont vom Beitrag bleiben bis 2017 die Anlieger in der Straße Langflur; die vom "Im Daumenbösch" sogar bis zum Jahr 2029. Für beide Straßenzüge gilt die "Verschonungsfrist" in der Satzung, die auf 20 Jahre festgelegt ist. Ortsbürgermeister Paul Sefrin hatte darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer in den beiden Straßen bereits mit erheblichen Erschließungsbeiträgen belastet worden sind.

Wegen Sonderinteresse konnten Sefrin und ein weiteres Ratsmitglied bei diesem Satzungsbeschluss nicht mitwirken. Den Vorsitz übernahm der Ortsbeigeordnete Siegbert Bernhard. Vom jeweiligen Beitragsaufwand zur Straßenerneuerung wird die Ortsgemeinde 35 Prozent der umlagefähigen Ausbaukosten tragen. Die verbleibenden 65 Prozent werden von der Solidargemeinschaft übernommen. Es ist davon auszugehen, dass der wiederkehrende Beitrag in Raten erhoben wird. Darüber muss noch entschieden werden. Dies wird dann geschehen, wenn das erste Ausbaupaket geschnürt ist und die Verwaltung ermittelt hat, mit welchem Kostenbeitrag die Grundstückseigentümer zu rechnen haben.

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