Bechhofen sucht Beauftragte für Senioren und Jugend

Bechhofen. Nach Vorstellungen des Bechhofer Ortsbürgermeisters Paul Sefrin (Foto: pma) soll es in der Gemeinde in naher Zukunft einen Seniorenbeauftragten geben. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur. Es handele sich dabei um eine Person, die sich als so genannter "lokaler Kümmerer" für die Belange der älteren Menschen im Ort einsetzen soll

Bechhofen. Nach Vorstellungen des Bechhofer Ortsbürgermeisters Paul Sefrin (Foto: pma) soll es in der Gemeinde in naher Zukunft einen Seniorenbeauftragten geben. Das erklärte er in einem Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur. Es handele sich dabei um eine Person, die sich als so genannter "lokaler Kümmerer" für die Belange der älteren Menschen im Ort einsetzen soll. "Unter anderem könnte er bei Behördengängen behilflich sein", nennt Sefrin eine der Aufgaben. Er soll außerdem mit dem bestehenden Seniorenclub und dem Pensionärverein zusammenarbeiten. Auch die Organisation von eigenen Veranstaltungen sei vorgesehen. Das könnten Informationsabende zu bestimmten Themen oder auch kulturelle Veranstaltungen sein. Hierfür stünde das Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung. Der Seniorenbeauftragte könne auch das dortige Gemeindezimmer für regelmäßige Sprechstunden nutzen. Der Ortsbürgermeister sucht für dieses Ehrenamt eine rüstige Person, die bereit ist, gegen eine kleine Auslagenerstattung diese Aufgaben wahrzunehmen. "Er soll auch ein offenes Ohr für die Sorgen und Kritik der Senioren haben", sagt Sefrin, der hofft, dass der Beauftragte diese Informationen dann auch an ihn weiterleitet.Doch nicht nur für die älteren Menschen in Bechhofen wird derzeit händeringend nach einem Vertreter gesucht - auch ein neuer Jugendbeauftragter müsse gefunden werden, nachdem Ralf Treitz hierfür nicht mehr zur Verfügung steht. Dieser soll vor allem dafür sorgen, dass die Nutzung des Jugendraums weiterhin so problemlos verläuft, wie es seit dem vergangenen Jahr der Fall sei. Ausschlaggebend sei dafür vor allem die neue Hausordnung. So gibt es jetzt eine Anwesenheitsliste, in die sich jeder Besucher eintragen muss. Diese wird überwacht. Dadurch könne genau festgestellt werden, wer sich zu welcher Uhrzeit im Raum aufgehalten hat. Die Einrichtung darf außerdem nur von Personen bis zum Alter von 21 Jahren genutzt werden. Alkoholische Getränke sind verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, wie früher geschehen, im Jugendraum zu übernachten. Dieser ist lediglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 17 bis 22 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten wird der Raum an Jugendliche nur noch nach Abschluss eines Nutzungsvertrages und der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 200 Euro vergeben. Bei Minderjährigen muss der Vertrag von einem Elternteil unterzeichnet werden. nob "Unter anderem könnte er bei Behörden-

gängen behilflich sein."

Paul Sefrin

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