Baugebiet in Bechhofen Bauwillige dürfen zurücktreten
Bechhofen · Wegen der Mehrkosten bei der Erschließung am Neupeter Hof in Bechhofen beharren Pfalzwerke nicht auf Verträgen.
Auf Steigerungen bei den Erschließungskosten haben die neuen Grundstückseigentümer des kommenden Bechhofer Neubaugebietes „Am Neupeter Hof“ heftig reagiert (wir berichteten bereits). Teilweise muss bei den Erschließungsarbeiten eine Bodenverbesserung vorgenommen werden. Es gibt Geländebereiche, bei denen ein hoher Grundwasserspiegel zu verzeichnen ist. Um den Aushub später wieder einbauen zu können, muss dieser mit Kalk aufgemischt werden. Nur dann ist der Wiedereinbau des Sandbodens machbar, weil nur dann tragfähig. Der dadurch entstehende Kostenanstieg bei den Erschließungskosten ist kein Pappenstiel. Im Schnitt pro Grundstück mehr als 10 000 Euro.
Inzwischen fanden Gespräche mit den neuen Grundstückseigentümern statt. Nach schriftlicher Stellungnahme des Erschließungsträgers Pfalzwerke Gruppe Ludwigshafen und Kenntnisstand Ortsbürgermeister Paul Sefrin gibt es Möglichkeiten der gütlichen Einigung. Im Raum stand allerdings der Versuch, der Ortsgemeinde einen Teil von Mitschuld zuzuschieben. So jedenfalls die Informationen von Ortsbürgermeister Sefrin bei der jüngst zurückliegenden Ratssitzung. Gegen eine solche Betrachtung wehrte sich die örtliche Verwaltungsspitze vehement. Ortsbürgermeister wie auch der Ortsbeigeordnete Achim Scherer erinnerten daran, dass jeder in Bechhofen darum wisse, dass es im Gelände „Am Neupeter Hof“ nasse Geländestellen gibt.
Gespräche mit den neuen Grundstücksbesitzern haben zwischen diesen und dem Erschließungsträger Pfalzwerke jetzt in Bechhofen stattgefunden. In die Bodenveräußerung war die Pfalzwerke AG nicht eingebunden. Als Vermessungsingenieur und Mitarbeiter einer Katasterbehörde wählte dafür Ortsbürgermeister Sefrin zwar einen nicht einfachen, aber doch kostendämpfenden Weg. Flächenerwerb war vorher möglich, die neuen Grundstückseigentümer brachten somit Rohbauland ins Umlegungsverfahren ein, das ihnen entsprechend später zugeteilt wurde. Dadurch entfiel die Frage für den Erschließungsträger, wer übernimmt die Erschließungskosten für Grundstücke, die keinen bauwilligen Grundstücksneubesitzer vorweisen.
Mit dem Erschließungsträger (Pfalzwerke) hat auch jeder einen Vertrag über die Kostenerstattung zur Erschließung des Geländes abgeschlossen. Bodenproben wurde entnommen, das Anlegen von Überwachungsbrunnen im Hinblick auf Grundwasserstände empfohlen. Darauf war verzichtet worden, was unterm Strich zur jetzigen Situation und Mehrkosten führt.
In einem Schreiben an Ortsbürgermeister Paul Sefrin stellt jetzt auch die Pfalzwerke Gruppe fest, dass nach dem vorliegenden Baugrundgutachten die grundsätzliche Erschließung des Geländes „Am Neupeter Hof“ für realisierbar erklärt worden sei. Dass allerdings der Winter 2021/2022 die Geotechnik im Boden negativ beeinflusst haben kann, sei nicht von der Hand zu weisen . Aber, so die Pfalzwerkegruppe in ihrer jüngsten Stellungnahme, als „Sowiesokosten“ und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern müssten diese Kosten leider auch als Erschließungskosten auf die betroffenen Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Entgegenkommen signalisiert allerdings der Erschließungsträger jenen Grundstückseigentümern, die wegen der Kostensteigerungen in der Baubranche von den geschlossenen Verträgen zurücktreten wollen. Nicht aus reiner Freundlichkeit: Die Baulandnachfrage in Bechhofen ist weiterhin groß, neue Interessenten daher leicht zu finden. Wie Paul Sefrin in diesem Zusammenhang darlegte, hat die Ortsgemeinde im Umlegungsverfahren ein Baugebot ausgesprochen. Verschiedene Grundstücksbesitzer seien inzwischen bereits an die Ortsgemeinde herangetreten und hätten sich nach einer entsprechenden Fristverlängerung erkundigt. Darüber müsse in einer der kommenden Sitzungen der Rat entscheiden.
Geklärt ist auch der Punkt Altlasten (Bauschutt) im Grundstücksbereich, wo das Regenrückhaltebecken angelegt wird. Der Bauschutt wurde entsorgt, der Aushub für das Becken ist zumindest teilweise verwertbar und wurde für den Straßenbau verwertet. Zusätzliche Kosen fallen dadurch keine an.