Bauvorhaben eines Unternehmers stößt Nachbarn erheblich auf

Zweibrücken. Ein Baum, dessen Zweige in das Nachbarschaftsgrundstück hineinragen, ein Zaun, der womöglich falsch aufgestellt ist: Schnell können sich Nachbarn in die Haare kommen. Baumzweige und Zäune stehen bei einem aktuellen Nachbarschaftszwist in Zweibrücken zwar nicht im Mittelpunkt, wohl aber die Höhe eines Neubaus

Zweibrücken. Ein Baum, dessen Zweige in das Nachbarschaftsgrundstück hineinragen, ein Zaun, der womöglich falsch aufgestellt ist: Schnell können sich Nachbarn in die Haare kommen. Baumzweige und Zäune stehen bei einem aktuellen Nachbarschaftszwist in Zweibrücken zwar nicht im Mittelpunkt, wohl aber die Höhe eines Neubaus. So beschweren sich zwei Nachbarn, ein Anwalt und eine frühere Richterin, gegen die Baugenehmigung und eine nachträglich erteilte Freigabe des Stadtbauamts für einen Zweibrücker Unternehmer, der in der Dr.-Albert-Becker-Straße ein Haus errichtet. Gestern stand der Fall im Stadtrechtssausschuss auf der Agenda. Wie Rechtsamtsleiter Fritz Schmidt erläuterte, erteilte das Bauamt im März 2011 die Baugenehmigung in einem sogenannten vereinfachten Verfahren. Der Bauantrag entsprach den Vorgaben des Bebauungsplans, der für die Straße eingeschössige Häuser mit Keller und Flachdach vorsieht, wobei der Keller höchstens 60 Zentimeter aus der Erde ragen darf. Doch der Mittelteil des Baus wuchs und wuchs - schließlich etwa 180 Zentimeter aus dem Boden, sodass das Haus nun eher wie ein zweistöckiges Gebäude wirkt. Und genau zu einem solchen wurde es quasi deklariert: Nachdem sich Anwohner beschwert hatten, genehmigte das Stadtbauamt im November 2011 nachträglich eine Ausnahme vom Bebauungsplan, erteilte eine sogenannte Freigabe. Die sieht nun vor, dass das Haus zwei Vollgeschosse haben darf. Gegen Genehmigung und diese Freigabe legte gestern vor dem Stadtrechtsausschuss einer der Anwohner - der zweite Protest wird erst kommende Woche verhandelt - Beschwerde ein. Dadurch, dass das Gebäude so hoch sei, werde der Gebietscharakter verletzt, die Nachbarschaft bekomme etwa weniger Sonne ab und sei in der Sicht eingeschränkt. Der Rechtsanwalt des Bauherrn konterte, dass keine nachbarschaftsschützenden Rechte verletzt würden und die Baugenehmigung rechtens sei, was Rechtsausschussvorsitzender Fritz Schmidt bestätigte. Falls der Stadtrechtsausschuss den Widerspruch des Nachbarn abweist - eine Entscheidung ergeht in den kommenden Wochen - könne dieser vors Verwaltungsgericht ziehen, erklärt er auf Merkur-Nachfrage. Das Gericht müsste dann seinerseits prüfen, ob die Baugenehmigung und die Freigabe durch den Zweibrücker Bauausschuss rechtens waren. Die zweite Nachbarin deren Fall noch verhandelt wird, war übrigens als Zuhörerin anwesend. Beim Verlassen des Boulognezimmers kündigte die Ex-Richterin vorsorglich an, dass es kommende Woche im Stadtrechtsausschuss "anders laufen" werde - denn sie habe gewichtige Argumente vorzubringen. ek

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