Südwestpfalz Grundlegende Mängel bei der Haltung

Südwestpfalz · Ein 65-jähriger Landwirt aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben will wieder Rinder und Kaninchen halten, obwohl die Kreisverwaltung gegen ihn ein Haltungsverbot wegen fehlendem Tierschutz verhängt hatte. Sie hatte auch den Verkauf der Tiere veranlasst. Der Landwirt legte beim Verwaltungsgericht in Neustadt Widerspruch ein, das Urteil steht noch aus. Die Richterin rechnet mit keinen großen Chancen.

Seit Jahren seien auf dem Hof in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben immer wieder grundlegende Missstände bei der Rinder- und Kaninchenhaltung festgestellt worden, erklärt die Kreisverwaltung (Symbolfoto). Foto: Matthias Schrader/dpa

Seit Jahren seien auf dem Hof in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben immer wieder grundlegende Missstände bei der Rinder- und Kaninchenhaltung festgestellt worden, erklärt die Kreisverwaltung (Symbolfoto). Foto: Matthias Schrader/dpa

Foto: dpa/A3483 Matthias Schrader

Im Mittelpunkt der Verhandlung am Donnerstag am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße, bei dem der Landwirt mit Rechtsbeistand und eine Kreisverwaltungsrätin anwesend waren, stand zunächst die Suche nach einem Kompromiss im Vordergrund. Die Richterin unterstützte das Streben nach einem Mittelweg ohne Urteil stark und versuchte, zwischen Landwirt und Kreisverwaltung zu vermitteln. Allerdings ohne Erfolg.

Die Idee war, dass der Landwirt, der mit seinen 65 Jahren kurz vor dem Ruhestand steht und an den Folgen von Kuhfieber leidet, das er durch die Tiere bekommen hat, nun nicht mehr über 30, sondern nur noch fünf Rinder hält. Hintergrund ist, dass seit dem Jahr 2011 fortlaufend Mängel bei der Haltung der Rinder und der Kaninchen durch das Veterinäramt der Kreisverwaltung festgestellt wurden. Wie die Kreisverwaltungsrätin berichtet, sei die Wassertränke im Stall nicht nur leer, sondern auch ausgetrocknet gewesen, was bedeute, dass die Tiere über längeren Zeitraum kein Wasser bekommen hätten. Zudem seien die Ställe nicht regelmäßig und nicht ordnungsgemäß gemistet worden. Auch eine tierärztliche Vorsorge habe nicht stattgefunden.

Der 65-Jährige ist Landwirt seit seiner Jugend, sagt er. Die Tiere seien ihm weggenommen worden. „Ich habe das ein Leben lang gemacht“, erklärt er mit Bezug auf die Tierhaltung, „Jetzt ist nichts mehr da. Das geht mir an die Nerven.“ Nun will der 65-Jährige erneut Rinder und Kaninchen halten. Er ist allein, Mitarbeiter oder Kinder, die sich um die Tiere kümmern könnten, hat er nicht. Nur seine Schwester unterstütze ihn im Haushalt, den zuvor die Mutter betrieb.

Der Rechtsbeistand des Mannes erklärte, es habe bei der Haltung der Rinder und Kaninchen Defizite gegeben, die aber nicht gravierend seien und die die Folge einer Überlastung seien, die durch seine Erkrankung noch verstärkt werde. Er schlug dem Gericht schließlich vor, dem Landwirt fünf Rinder zur Haltung zu erlauben. „Ich traue ihm zu, fünf Rinder tierschutzgerecht zu versorgen“, sagt er. Ihm fehle der Zeitvertreib, sagt der Landwirt der Richterin. Ein Beisitzer schlug vor, dass der Mann entweder auf einem Nachbarhof mithelfen könne und so den Kontakt zu Tieren habe, oder aber, dass er sich um ein anderes Tier, zum Beispiel einen Hund kümmern könne. Beides lehnte der Landwirt ab. Auch wolle er auf Kaninchen nicht verzichten und den Widerspruch in diesem Falle nicht zurückziehen.

Die Richterin zeigte sich engagiert im Suchen nach einer Kompromisslösung. Doch die Vertreterin der Kreisverwaltung machte von Anfang an klar, dass das nicht funktioniere. Es habe sich, als die Missstände vor einigen Jahren festgestellt wurden, zeitweise auch nur um lediglich neun Tiere gehandelt – trotzdem seien sie schlecht versorgt gewesen. Der Mann sei beratungsresistent und arbeite immer wieder grundlegend mangelhaft bei der Tierversorgung. Zudem sei die Kreisverwaltung beziehungsweise das Veterinäramt schon sehr kulant vorgegangen, habe Geldstrafen erteilt, über Jahre immer wieder ermahnt und überprüft. „Da gehen grundlegende Prinzipien auseinander“, sagt die Kreisverwaltungsrätin, „Der Herr hat eine eigene Auffassung vom Tierschutz.“ Auch bei der Kaninchenhaltung zeigte sich über die Jahre ein „fehlendes Grundverständnis“. Deshalb sehe die Kreisverwaltung auch für die Zukunft keine Besserung. Auf die Frage des Rechtsbeistands des Landwirts, ob denn zwei Rinder eine Möglichkeit seien, folgte ein klares Nein. Auf die Frage, was der Landwirt mit den fünf potenziellen Rindern machen wolle, gab dieser keine ausreichende Antwort. Weil auf dem Hof nun keine Tiere mehr seien, wolle er die Rinder neu kaufen, sagte er.

Der Landwirt klagte, dass seine Krankheit, das Kuhfieber, zu spät erkannt worden sei. Er warf der Kreisverwaltung zudem vor, zuerst gar nicht und dann nicht rechtzeitig reagiert zu haben, als er den Verdacht geäußert habe, die Rinder könnten krank sein.

Die Richterin betonte, dass sein Schicksal zwar schlimm, aber nicht Gegenstand dieser Verhandlung sei. Außerdem sei jeder, der landwirtschaftlich mit Tieren arbeite, dazu verpflichtet, sich im Krankheitsfall selbst um einen Ersatz zu kümmern, der die Tiere versorgen könne.

Weil die Kompromisslösung scheiterte und der 65-jährige Landwirt auch nicht von seinem Widerspruch – weder bei Rindern noch Kaninchen – abrückte, fällt jetzt das Verwaltungsgericht eine Entscheidung. Das Urteil steht noch aus. Der Landwirt habe jedoch keine großen Chancen, sagte die Richterin.

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