Battweiler soll Personalanteil zahlen

Battweiler. Für den Battweiler Kindergarten, der in der Trägerschaft der protestantischen Kirchengemeinde Battweiler steht, soll die Gemeinde allein für das Jahr 2006 16 698 Euro als Personalkostenanteil zahlen. Für das Jahr 2007 etwas weniger, nämlich 16 075,20 Euro

 Die Kinder des Battweiler Kindergartens fühlen sich pudelwohl und bekommen von den Querelen um den Personalkostenanteil gar nichts mit. Foto: cos

Die Kinder des Battweiler Kindergartens fühlen sich pudelwohl und bekommen von den Querelen um den Personalkostenanteil gar nichts mit. Foto: cos

Battweiler. Für den Battweiler Kindergarten, der in der Trägerschaft der protestantischen Kirchengemeinde Battweiler steht, soll die Gemeinde allein für das Jahr 2006 16 698 Euro als Personalkostenanteil zahlen. Für das Jahr 2007 etwas weniger, nämlich 16 075,20 Euro. Dagegen hatte die Gemeinde Widerspruch erhoben, weil es gesetzliche Regelungen gibt, wonach finanzschwache Gemeinden von einer solchen Kostenübernahme ausgeschlossen sind. Ein Ratsmitglied war auf diese Regelung gestoßen. Deshalb erhob die Gemeinde gegen die Erstattungsbescheide Widerspruch, der jetzt aber vom Kreisrechtsausschuss verworfen wurde. Eine Prüfung, ob Battweiler finanzschwach sei oder nicht, war für die Rechtsfindung vor dem Kreisrechtsausschuss nicht notwendig. Der Ausschussvorsitzende, Kreisverwaltungsrat Oliver Minakaran, und seine beiden ehrenamtlichen Beisitzer waren der Ansicht, dass ein Widerspruch überhaupt nicht möglich ist. Die Ortsgemeinde müsse vielmehr den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend machen. Darauf sei auch die Gemeinde mit einem besonderen Schreiben schon hingewiesen worden. Einen rechtlichen Hinweis allerdings konnte sich der Kreisrechtsausschuss in seinem Bescheid zum Widerspruchsverfahren dann trotzdem nicht verkneifen. Denn der Bescheid vom 3. Januar 2008 sei bestandskräftig und bis zum heutigen Tag nicht angefochten.Wie jeder Ortsbürgermeister hat Werner Veith das Bestreben, die Gemeinde vor finanziellen Einbußen und Nachteilen zu bewahren. Die Ratsmitglieder werden sich in der kommenden Woche mit der Rechtssache befassen. Vorerst jedoch hinter verschlossenen Türen, weil es dabei um die Klageerhebung geht. Dem Rat vorzugreifen will der Ortsbürgermeister verständlicherweise nicht. Allerdings ist Werner Veith der Meinung, die Gemeinde müsste den Klageweg beschreiten. Schließlich stehe nicht gerade ein "Opfergroschen" auf dem Spiel. "Es steht hier nicht gerade ein Opfergroschen auf dem Spiel."Werner Veith, Ortsbürgermeister Battweiler

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