Autofahrer völlig übermüdet - Unfallgegnerin schwer verletzt

Rieschweiler-Mühlbach. Ohne die notwendige "Mütze Schlaf" setzte sich ein 22-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis ans Steuer. Wegen eines Sekundenschlafs geriet der völlig übermüdete Mann am 18. Januar auf die falsche Seite der Hauptstraße in Rieschweiler-Mühlbach und rammte ein entgegenkommendes Auto

Rieschweiler-Mühlbach. Ohne die notwendige "Mütze Schlaf" setzte sich ein 22-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis ans Steuer. Wegen eines Sekundenschlafs geriet der völlig übermüdete Mann am 18. Januar auf die falsche Seite der Hauptstraße in Rieschweiler-Mühlbach und rammte ein entgegenkommendes Auto. Dessen Fahrerin wurde dabei schwer verletzt, der Schaden an den beiden Wagen betrug 8000Euro. Nun wurde der Unfall vor dem Pirmasenser Amtsgericht verhandelt."Das war alles so", gab der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung zu, was die Anhörung von Zeugen überflüssig machte. Allerdings will er vor dem Fahrtantritt keine Merkmale von deutlicher Übermüdung festgestellt haben: "Ich habe mich durchaus wach gefühlt." Der zuständige Richter Tim Mahut konnte trotz des Geständnisses keine allzu großzügige Strafminderung zulassen: "Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes kündigt sich ein Sekundenschlaf an. Sie hätten nicht losfahren dürfen! Der Unfall war eine Indiztat, die grundsätzlich den Entzug der Fahrerlaubnis erfordert."Der Rechtsanwalt des Angeklagten versuchte dennoch, die Strafe zu drücken, indem er die Unbescholtenheit seines Mandanten ansprach. Um einen Führerscheinentzug kam Richter Tim Mahut in der Strafzumessung zwar nicht herum, er stimmte aber "schweren Herzens einem dreimonatigen Führerscheinentzug zu", da der Angeklagte bis September nur einen Zeitvertrag besitzt und erst danach auf eine Festanstellung bei seinem 40 Kilometer entfernten Arbeitgeber hoffen kann. Der bis September bestehende Zeitvertrag bewegte den Richter auch dazu, eine Frist von vier Monaten zu bestimmen, in der der Angeklagte den Zeitraum des Führerscheinentzugs benennen kann.Wenige Wochen zuvor hatte Richter Tim Mahut bereits einen ähnlichen Fall verhandelt, der allerdings weitaus schlimmer ausging. Nach dem Unfall starb das Opfer, die Erinnerung an diesen ähnlich gelagerten Fall kam jetzt wieder hoch. "Die Strafe ist ein Entgegenkommen und als Warnfunktion gedacht. Sie haben Glück gehabt, dass keiner gestorben ist", gab er dem Angeklagten, der der Strafe zustimmte, mit auf den Weg. Zudem muss der Angeklagte auch noch eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. sb

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