Autofahrer lässt nachrechnen und bezahlt weniger Strafe

Zweibrücken/Pirmasens. Erfolg mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl hatte am Dienstag ein Geschäftsmann aus dem Landkreis. Der 61-jährige Mann räumte ein, dass er am 28. Oktober kurz vor Mitternacht betrunken mit 1,19 Promille das Auto eines Familienangehörigen gefahren hatte.Da er den Einspruch aufs Strafmaß beschränkte, reichte es, dass nur seine Rechtsanwältin erschien

Zweibrücken/Pirmasens. Erfolg mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl hatte am Dienstag ein Geschäftsmann aus dem Landkreis. Der 61-jährige Mann räumte ein, dass er am 28. Oktober kurz vor Mitternacht betrunken mit 1,19 Promille das Auto eines Familienangehörigen gefahren hatte.Da er den Einspruch aufs Strafmaß beschränkte, reichte es, dass nur seine Rechtsanwältin erschien. Sie legte Unterlagen des Steuerberaters des Angeklagten vor, nach denen er im Monat rund 900 Euro aus seinem Geschäft herauszieht für sich, 2008 und wohl auch 2009 habe er Verlust erwirtschaftet. Die im Strafbefehl ausgewiesenen 3000 Euro seien demnach viel zu hoch angesetzt.Während der Staatsanwalt nach langem Hin und Her von einem monatlichen Einkommen von 1500 Euro ausging und danach auf eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro plädierte, kam die Verteidigerin auf eine Tagessatzhöhe von 30 Euro, bei der Strafe von 30 Tagessätzen hätte das dann eben 900 Euro gemacht - was einem Monatsgehalt entspricht. Am Ende traf man sich in der Mitte, denn Richterin Andrea Digmayer verhängte eine Strafe von 1200 Euro.Gleich geblieben ist lediglich die Dauer der Sperrfrist, bis er seinen Führerschein wieder beantragen kann, der ihm vor eineinhalb Monaten entzogen worden ist. Das sind in diesem Regelfall insgesamt sechs Monate. dir

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