Auf einmal war das Halteverbot da

Zweibrücken · Das Auto geparkt und ab in den Urlaub – wie folgenschwer das enden kann, erlebte ein Autobesitzer in der Rosenstadt: Die Stadtwerke ließen den Wagen abschleppen, weil sie Arbeiten durchführen mussten. Der Fall war nun Thema im Stadtrechtsausschuss.

Als ein Zweibrücker sein Fahrzeug Mitte April am Straßenrand vorschriftsmäßig abstellte, war alles noch in Ordnung. Eine gute Woche später, am 24. April, wurde an der Straße ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt, dass am 28. April das Parken verboten ist. Hintergrund: Die Stadtwerke wollten einen Hausanschluss erneuern. Das Auto störte. Der Fahrzeughalter weilte schon vor der Aufstellung des mobilen Schildes in Urlaub.

Um die Arbeiten ausführen zu können, wurde das Auto in die Gutenbergstraße umgeparkt. Der Vollzugsdienst des städtischen Ordnungsamtes hatte den Abschleppdienst beauftragt. Anfang Juni erhielt der Autobesitzer den Kostenbescheid über rund 140 Euro für die Umstellung und Gebühren. Dagegen legte der Fahrzeughalter Widerspruch beim Stadtrechtausschuss ein. "Durch das Fahrzeug wurde die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt. Deshalb musste das Fahrzeug nicht umgestellt werden", begründete der Rechtsanwalt, Franz Kleberger, den Widerspruch.

Der Rechtsanwalt fragte, ob die Stadtwerke mit ihren Leitungsarbeiten nicht an einer anderen Stelle beginnen können. Nach Auskunft des Ordnungsamtes sei in der betroffenen Straße nur die Leitung zu dem einen Haus wegen eines Schadens erneuert worden. "Die Arbeitsplanung ist Sache des Betriebs", sagte die Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher. Dass nur bei einem Haus gearbeitet wurde, sei eine neue Information, sagte Kleberger. Zudem bezweifelte er die Dringlichkeit der Erneuerung. "Vier Tage vor Beginn der Arbeit wurde schon das Schild aufgestellt." Im Ausschuss beantragte er, den Bescheid zurückzuweisen und die Stadtwerke als Sachverständige zu fragen. Darüber hinaus sei zu klären, wie lange ein Autohalter ein Fahrzeug abstellen kann, ohne nachzuschauen, ob es durch ein mobiles Schild nicht überraschend im Halteverbot steht.

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