Rauschgift an Minderjährige verkauft? Gericht zweifelt an Drogen-Vorwürfen

Südwestpfalz · Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Südwestpfalz wird freigesprochen – Mitschüler verstrickt sich in Widersprüche.

 Weil es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gab, wurde der 24-jährige Angeklagte freigesprochen.

Weil es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gab, wurde der 24-jährige Angeklagte freigesprochen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 24-jähriger Mannaus dem Landkreis Südwestpfalz musste sich vor dem Schöffengericht in Pirmasens verantworten, weil er Drogen an Minderjährige weitergegeben haben soll. Weil es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gab, wurde er freigesprochen.Zwischen Februar und Mai 2017 soll der Berufsschüler einen damals noch nicht volljährigen Klassenkameraden auf einer Party an einer Marihuana-Zigarette rauchen gelassen haben und ihm wenige Wochen darauf in Pirmasens ein Tütchen mit knapp einem Gramm der Droge gegeben haben.

Der Angeklagte wies vor Gericht die Vorwürfe zurück: Der ehemalige Klassenkamerad soll eifersüchtig auf seine guten Noten gewesen sein, weshalb er ihn belaste. Er selbst habe nach einem üblen Drogenrausch im Jahr 2014 die Finger von Betäubungsmitteln gelassen, beteuerte der Angeklagte.

Zunächst berichtete der 24-Jährige über seine persönlichen Verhältnisse, aktuell mache er sein Abitur, am liebsten würde er Sportlehrer werden. 2014 sei sein Leben kurzzeitig aus den Fugen geraten, gab er zu, auf einer Party habe er unabsichtlich, wahrscheinlich von seinen damaligen Kollegen verabreicht, Methamphetamin und Cannabis konsumiert.

Danach habe er in der Wohnung seiner Mutter, in der er auch heute noch wohnt, einen Zusammenbruch erlitten und randaliert, sodass die Polizei kommen musste. Angeklagt wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte wurde das Verfahren jedoch wegen der drogeninduzierten Schuldunfähigkeit eingestellt. Wegen des Zwischenfalls musste der Angeklagte eine Therapie machen.

Den Klassenkameraden, der mit seiner Mutter Anzeige erstattete, habe er im Schuljahr 2016/17 kennengelernt. Während der Angeklagte beste Noten erzielte, sein ehemaliger Klassenlehrer beschrieb ihn im Zeugenstand als „Musterschüler, stets engagiert und absolut vorbildlich“, war es beim heute 18-jährigen Zeugen anders. Dieser hatte nach eigener Aussage schlechte Noten und musste eine Jahrgangsstufe wiederholen. Das angebliche Opfer sei im Vorjahr einmal beim Angeklagten gewesen, zusammen habe man am PC gezockt, das sei aber auch alles gewesen. Nie habe er Drogen weitergegeben, so der Angeklagte, der vermutet, dass der ehemalige Freund andere Beweggründe für die Anzeige hatte: „Der war eifersüchtig auf meine Schulnoten, das hat er mir auch so gesagt.“

Vor Gericht wollte der nervöse und herumdrucksende 18-jährige Mitschüler von diesem Gespräch nichts mehr wissen. Er habe gewusst, dass der Angeklagte an Drogen kommen könnte und ihn mehrfach darauf angesprochen, ob er ihm etwas besorgen könne. Der Klassenkamerad habe lange abweisend reagiert, erst nach mehreren Anfragen habe er ihn auf seinen Geburtstag eingeladen. Dort habe man dann zusammen einen Joint geraucht, mehrere Wochen später will der junge Mann dann das Marihuana bekommen haben.

„Es ist scheiße, dass ich hier sitze. Mir fällt es schwer, hier auszusagen“, äußerte sich der 18-Jährige im Zeugenstand. Seine Mutter habe die Drogen in seinem Rucksack gefunden. „Ich wurde dann von den Eltern genötigt, zur Polizei zu gehen“, so der junge Mann weiter. Von Richterin Katrin Schmitt darauf angesprochen, ob der Joint bei der Geburtstagsparty sein erster Konsum von Drogen gewesen sei, antwortete dieser ausweichend.

Auskunftsfreudiger war dagegen seine Mutter, die den Angeklagten bereits als schuldig ansah: „Der war nicht der beste Umgang für meinen Sohn, der immer patziger wurde. Für mich war das mit den Drogen ein Anfixen durch den Angeklagten.“ Die Widersprüche und knappen Aussagen ihres Sohnes, mit denen sie konfrontiert wurde, erklärte sie damit dass ihr Sohn Angst habe und sich bedroht fühle.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden keine Drogen gefunden, auch eine Blutprobe des Angeklagten zeigte keine Spuren von Drogenkonsum.

Für seinen Verteidiger stand fest, dass nur ein Freispruch in Betracht komme. Sein Mandant sei glaubwürdig gewesen, während sich das vermeintliche Opfer in Widersprüche verwickelt habe.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

In ihrer Urteilsbegründung sagte Richterin Schmitt, dass erhebliche Zweifel am Geschehen bestünden, vieles sei nicht nachvollziehbar. Das Gericht habe den Eindruck, dass die Mutter des angeblichen Opfers Druck aufgebaut hatte und Verfehlungen ihres Sohnes nicht so recht habe sehen wollen.

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