Ortsgemeinderat Frischzellenkur für Althornbacher Bahnhof

Althornbach · Kurz vor seinem 100. Geburtstag soll das Gebäude saniert werden. Weiteres Thema im Rat: Neues Bauland für den Ort.

 Die Gemeinde Althornbach wird jetzt das ehemalige Bahnhofsgebäude in einem ersten Schritt so sanieren, dass der Zahn der Zeit nicht weiter am Gemäuer nagen kann.

Die Gemeinde Althornbach wird jetzt das ehemalige Bahnhofsgebäude in einem ersten Schritt so sanieren, dass der Zahn der Zeit nicht weiter am Gemäuer nagen kann.

Foto: Norbert Schwarz

Das 100-jährige Bestehen des „Bahnhofs Althornbach“, der inzwischen zu einem „Schützenhaus“ umfunktioniert und momentan für Gemeindezwecke verwendet wird, weil der Schützenverein Althornbach ein Opfer des gegenwärtigen Zeitgeistes (Mitgliederschwund in Vereinen) wurde, rückt näher. Im Jahr 2023 ist es soweit. Dringende Reparaturarbeiten am historischen Gebäude stehen an, für Ortsbsürgermeister Bernd Kipp ist es eine gute Nachricht gewesen den Ratsmitgliedern bei der Montagssitzung mitteilen zu können, dass 13 000 Euro Fördergelder aus dem Investitionsstock bewilligt wurden, um das Gebäude erhalten zu können. 

Dringend Reparaturarbeiten am Dach können damit vorgenommen werden. Neue Fenster soll das historische Gebäude gleichfalls bekommen. Falls die vorgesehenen Mittel von rund 30 000 Euro ausreichen, wird auch eine neue Zugangstür eingebaut. Ortsbürgermeister Bern Kipp auf Nachfrage des Pfälzischen Merkur zur Sanierung und weiteren Nutzung des Gebäudes: „Da haben wir uns im Ortsgemeinderat noch keine Gedanken drüber gemacht. Für uns alle ist es wichtig gewesen, dass, nachdem die Schützen sich aus dem aktiven Vereinsleben zurückgezogen haben, der Erhalt der guten Bausubstanz gesichert wird. Mit dem jetzt uns zur Verfügung stehenden Geld können wir die Grobschäden beheben und mit dem Einbau zeitgemäßer Fenster insgesamt für die Verbesserung des Gebäudes was tun. Im Augenblick nutzt die Ortsgemeinde das Haus für ihre Zwecke. Das bedeutet allerdings nicht, dass das für immer so bleiben muss.“

Das Schützenhaus liege herrlich im Freizeitzentrum des Ortes. Wegen des nahen Tennisgeländes und den direkt am Haus verlaufenden Hornbachtal-Rad- und Wanderweg von Zweibrücken bis nach Hornbach sei dort immer Leben.  „Man braucht also nicht viele Grips zu haben, um aus diesem historischen Gebäude auch weiterhin einen Anziehungspunkt zu schaffen“, sagt Kipp. Für die nähere Zukunft jedoch solle die Ortsgemeinde Nutznießerin des Hauses bleiben.“  

Wer sich im Ort seine eigenen vier Wände schaffen möchte tut sich schwer. das gilt für junge Familien ebenso wie für ältere Mitbürger. Bauplätze kann die Ortsgemeinde keine anbieten, in der Baulanderschließung tritt die Gemeinde schon lange auf der Stelle. Das soll sich jetzt ändern.

Welche Wege zu gehen sind um das Ziel „Bauland“ zu erreichen, skizzierte der Verwaltungsvertreter Wilfried Lauer vom Bauamt der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Bei der Aschbacher Klamm ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde bereits ein größeres Gebiet ausgewiesen, das unter Umständen Bauland werden könnte. Bernd Kipp erinnerte nach Aufruf des Tagesordnungspunktes daran, dass man mit dem zu fassenden Grundsatzbeschluss für neues Bauland ganz am Verfahrensanfang stehe und sich der Rat zur Gesamtthematik äußern sollte.

Dabei ergab sich schnell, dass die Gemeinde selbst bestimmte „Hausaufgaben“ erledigen muss. Ortsbürgermeister Bernd Kipp wird eine Interessenliste für mögliche Bauwillige erstellen. Allgemein soll der Bedarf nachgewiesen werden. Lauer verwies auch auch die Landesvorgaben, wonach die Nutzung unbebauter Grundstücke weiterhin den Vorrang vor dem Ausweisen neuer Bauflächen habe. Allerdings, unbebaute Flächen gebe es im Dorf kaum, so die Ratsmitglieder und wenn, würden solche Flächen nicht veräußert. Es bestehe somit ein gewisser Zwang, als Kommune selbst Bauland zu erschließen oder erschließen zu lassen. Die Absicht, neues Bauland zu schaffen, wurde jedenfalls von den Ratsmitgliedern einstimmig befürwortet.  

Nicht immer können Grundstückseigentümer bei Bauvorhaben die Vorgaben der Landesbauordnung einhalten, wonach sie auf dem eigenen Grundstück Parkraum nachweisen sollen. Das ist in alten Ortslagen meist der Fall, wenn alte Bausubstanz umgestaltet und erneuert wird. Solchen Bauherren will jetzt die Ortsgemeinde damit helfen, dass sie Parkraum anbietet und der Bauherr dafür im Gegenzug ein Entgelt entrichtet. Diese Entgelte sind zweckgebunden und müssen für die Schaffung von weiterem Parkraum verwendet werden. Das Ablösen von Stellplätzen ist dafür die Überschrift. Einer entsprechenden Satzung stimmten jetzt die Ratsmitglieder zu.

Für Diskussionsstoff sorgte die Frage von Peter Klein (SPD), wie künftig die Kostensteigerung bei den Preisen zum Schaffen von Parkraum im Ablösebetrag festgehalten werden kann. Einig wurden sich die Ratsmitglieder schließlich auf einen Satzungshinweis, dass alle fünf Jahre eine Neuberechnung vorzunehmen ist. Derzeit liegt der Ablösebetrag bei rund 3900 Euro pro Stellplatz. Der modifizierten Satzung konnten alle Ratsmitglieder zustimmen, bei den Vertragsmodalitäten gab es eine Stimmenthaltung.

 Für rund 3457 Euro beschafft die Gemeinde selbst Geschwindigkeitsmesstafeln und installierte diese an den Ortseingängen. Für die dauerhafte Installation werden die Pfalzwerke AG entsprechende Schaltungen bei den Straßenleuchten vorbereiten. Hier muss mit Kosten von rund 950 Euro für die beiden Anschlüsse gerechnet werden. 

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