Ortsgemeinderat Ärger über illegale Müllentsorgung in Bechhofen

Bechhofen · Ortsbürgermeister Paul Sefrin: Bauschutt gehört zum Wertstoffhof nach Contwig.

Ortsgemeinderat: Ärger über illegale Müllentsorgung in Bechhofen
Foto: dpa/Peter Steffen

Ein Dorn im Auge sind dem Bechhofer Ortsbürgermeister Paul Sefrin die vermehrten illegalen Müllablagerungen auf der Gemarkung Bechhofens. Es handele sich hier vor allem um Bauschutt, der in der Landschaft entsorgt werde. „Das ist aber verboten. Jeder kann Bauschutt beim Wertstoffhof in Contwig abgeben“, appellierte Sefrin am Rande der Sitzung des Ortsgemeinderates an die Umweltsünder, sich doch an die gesetzlichen Spielregeln zu halten.

Im Mittelpunkt stand aber vor allem die Auftragsvergabe für das erste Straßenausbauprojekt mit wiederkehrenden Beiträgen. Für rund 1,5 Millionen Euro wird – so beschloss es am Mittwochabend der Gemeinderat – die Enkenbach-Alsenborner Firma Müller die Sanierung der Kirrberger Straße in Angriff nehmen. „Der Anteil der Ortsgemeinde beträgt 680 000 Euro“, informierte Sefrin. Es handele sich hier um die Kosten für den Belag und die Gehwege. Bei dem Vorhaben würden aber auch der Kanal und die Wasserleitung erneuert, wofür die Werke der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land 825 000 Euro berappen müssten. Der Baubeginn stehe noch nicht fest: „Wir wollen aber spätestens Ende nächsten Jahres fertig sein.“ Die Kirrberger Straße führt zur Käranlage, weshalb die Erneuerungen im Kanal den Rückstau des Klärschlamms vermindere.

Auf der Tagesordnung der Ratssitzung stand noch eine weitere Auftragsvergabe: Durch die Erweiterung des Kindergartens hätte sich der Gemeinde-Bauhof in andere Räume zurückziehen müssen. Die sanitären Anlagen müssten dort grundlegend saniert werden. Das soll für 13 215 von dem Petersberger Unternehmen Bohrer erledigt werden.

Ein Antrag auf Befreiung von Vorgaben des Bebauungsplanes für das Areal „Im Daumenbösch“ wurde vertagt. Hier soll bei einem Neubau die vorgeschriebene maximale Gebäudehöhe um 23 Zentimeter überschritten werden. Dafür ist aber die Zustimmung der Bauaufsicht erforderlich, die der Rat vor einer eigenen Entscheidung abwarten will.

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