69-Jährige beim Rückwärtsfahren vor Kirche verletzt

Zweibrücken. Obwohl er immer noch behauptet, keine Schuld an dem Unfall einer 69-jährigen Frau zu haben, akzeptierte jetzt ein Angeklagter vor dem Zweibrücker Amtsgericht seinen Strafbefehl. Demnach muss er 2000 Euro an die Staatskasse bezahlen. Er betonte, dass er den Einspruch nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zurückgezogen habe: "Den Tathergang streite ich nach wie vor ab

Zweibrücken. Obwohl er immer noch behauptet, keine Schuld an dem Unfall einer 69-jährigen Frau zu haben, akzeptierte jetzt ein Angeklagter vor dem Zweibrücker Amtsgericht seinen Strafbefehl. Demnach muss er 2000 Euro an die Staatskasse bezahlen. Er betonte, dass er den Einspruch nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zurückgezogen habe: "Den Tathergang streite ich nach wie vor ab." Jetzt wird der Vorfall vom 18. Juli vergangenen Jahres ein Nachspiel vor dem Zivilrichter haben.Der 43-jährige Zweibrücker war an diesem Tag um 15.45 Uhr in der Gutenbergstraße unterwegs. Mit seinem Fahrzeug soll er an der Heilig-Kreuz-Kirche rückwärts gefahren sein und dabei die Seniorin umgefahren haben. Diese erlitt einen Schädelriss, ein Schädel-Hirn-Trauma und Gehirnblutungen. Sie musste drei Wochen im Krankenhaus behandelt werden und war weitere vier Wochen in einer Reha-Klinik. "Noch heute wird mit öfter schwindlig und ich spüre den Wetterwechsel", erklärte das mutmaßliche Opfer vor Gericht, wo sie auch den Unfallhergang genau schilderte. So sei sie vom Auto direkt vor der Treppe zur Kirche erfasst worden. Der 43-Jährige war erst im Laufe der Verhandlung zu einer Aussage bereit. Demnach habe er, als er einen Parkplatz suchte, plötzlich eine Frau schreien hören. Als er aus seinem Wagen stieg, habe diese auf der Straße gelegen. Bei seiner ersten Vernehmung durch die Polizei hörte sich dies noch ganz anders an: Damals räumte der Angeklagte während eines Telefongespräches ein, rückwärts gefahren zu sein und dabei möglicherweise die Frau erfasst zu haben. Als die Beamten diese Aussage protokollieren wollten, sagte der Autofahrer den vereinbarten Termin ab. nob

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