Gefährliche Körperverletzung bei Fußball-Spiel Urteil: Arbeitsstrafe für Tritt in die Hoden

Pirmasens/Reifenberg · Ein Reifenberger ist nach Jugendstrafrecht zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Er soll bei einem Fußball-Turnier einem 16-Jährigen absichtlich in die Hoden getreten haben.

 Justitia hat nach einem Tritt in die Hoden auf dem Fußballfeld den Übeltäter zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Justitia hat nach einem Tritt in die Hoden auf dem Fußballfeld den Übeltäter zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das war schmerzhaft! Mit einem Tritt in die Genitalien hatte er Anfang des Jahres einen 16-Jährigen während eines Hallenfußball-Turniers in der Turnhalle der Integrierten Gesamtschule Thaleischweiler-Fröschen niedergestreckt. Nun ist der 18-jährige Reifenberger vom Amtsgericht Pirmasens wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Jugendrichter Alexander Kolb sagte am Montag in seiner Urteilsbegründung: „Der Anklagevorwurf hat sich bewahrheitet.“ Und das, obwohl insbesondere am zweiten Verhandlungstag auf Antrag von Verteidiger Florian Brödel mehrere Zeugen aussagten, die seinen Mandanten eigentlich hätten entlasten sollen. Doch hätten diese Zeugen, ausnahmslos Mitschüler und Mannschaftskameraden des Angeklagten, sich nicht mehr genau an den eigentlichen Vorfall erinnern können, „offenbar unterschiedliche Fußballspiele erlebt“ oder „andere Storys präsentiert“, die sich nicht einmal mit den Schilderungen des Angeklagten selbst gedeckt hätten, resümierte Jugendrichter Kolb.

Was war passiert? Kurz vor Ende des Spiels beim Hallenfußball-Turnier in der Turnhalle der Integrierten Gesamtschule Thaleischweiler-Fröschen am 29. Januar soll der 18-Jährige, der für die gegnerische und zu diesem Zeitpunkt bereits weit zurückliegende Mannschaft gespielt hatte, den 16-Jährigen wutentbrannt so heftig in den Unterleib getreten haben, dass dieser, sich unter Schmerzen krümmend, zu Boden ging. Er hatte laut Zeugenaussagen vom Schiedsrichter und einem Lehrer vom Feld getragen werden müssen.

Wegen dieser Attacke musste sich der 18-jährige Reifenberger seit 15. Juni vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Christian Horras hatte dem jungen Mann gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Ankläger ging davon aus, dass der 18-Jährige seinen Mitschüler, als der während einer Spielunterbrechung nach dem Ball greifen wollte, ohne Grund und mit Absicht in den Genitalbereich getreten hatte. Der 16-Jährige soll dabei eine Hodenprellung erlitten und tagelang verletzungsbedingt in der Schule gefehlt haben.

Aber war es wirklich mit Absicht? Der junge Angeklagte hatte aussagt, er habe den Ball „mit dem Fuß nur zu einem Mitspieler hochlüpfen“ wollen. Dabei habe er den 16-jährigen Gegner „an der Innenseite des rechten Oberschenkels erwischt“. Fußball sei eben auch „Zweikampf“, da könne sowas schon mal vorkommen, hatte er sich zu rechtfertigen versucht. Er habe sich dennoch später bei dem 16-Jährigen für seinen harten Spieleinsatz entschuldigt, sagte der 18-Jährige, der in seiner Freizeit nach eigenen Angaben auch die Kampfkunst Karate trainiert. Eine solche Entschuldigung hätte Jugendrichter Kolb auch gerne während der Verhandlung gehört. Das kreidete er dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung an: „Er hat keine Reue gezeigt und nicht wenigstens einmal ,Es tut mir leid‘ gesagt.“ Das hätte er tun sollen – und zwar unabhängig davon, „ob er nun tatsächlich mit Absicht zugetreten hat oder nicht“.

Auch Staatsanwalt Horras hat „keine Zweifel daran, dass sich die Tat so zugetragen hat“. Er zitierte eine 16-jährige Zeugin, die den jungen Mann aus Reifenberg nach dem Tritt zur Rede gestellt hatte („Was soll denn das?“). Daraufhin soll ihr der 18-Jährige nur höhnisch geantwortet haben: „Er hat‘s nicht anders verdient.“ Allerdings, so der Staatsanwalt, sei das offenbar ein einmaliger Vorfall gewesen, der Angeklagte zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten: „Es reicht deshalb aus, ihn zu verwarnen und ihm 80 Stunden gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen.“

Der Verteidiger des 18-Jährigen, der Zweibrücker Rechtsanwalt Florian Brödel, beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. Es sei ein „ganz normaler Spielverlauf gewesen“. Zudem gab es keinen Grund, dem 16-Jährigen „in die Eier zu treten“. Möglicherweise habe sein Mandant einfach „den Pfiff nicht gehört“, mit dem das Spiel kurz vor dem schmerzhaften Tritt bereits unterbrochen worden war.

Bleibt zu hoffen, dass der junge Reifenberger diesmal den Pfiff gehört hat – den Pfiff des Jugendrichters – und die richtigen Schlüsse daraus zieht. Immerhin war Jugendrichter Kolb mit den nun von ihm verhängten 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit noch unter dem Antrag des Staatsanwalts geblieben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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