Hoffeld II Hornbach will sich erweitern

Hornbach · Geplant ist ein Neubaugebiet mit 28 Grundstücken. Dabei wurde auch an die Nachbarn gedacht, so der Bürgermeister.

 Oberhalb der Anliegerstraße „Im Hoffeld“ in Hornbach (links) soll es nach den Wünschen der Stadtratsmitglieder ein neues Baugebiet geben.

Oberhalb der Anliegerstraße „Im Hoffeld“ in Hornbach (links) soll es nach den Wünschen der Stadtratsmitglieder ein neues Baugebiet geben.

Foto: Norbert Schwarz

Die Klosterstadt will wachsen. Einstimmig haben die Stadtratsmitglieder das Aufstellen eines Bebauungsplanes oberhalb des früheren Baugebietes „Im Hoffeld“ beschlossen. Noch ist der Bebauungsplan nicht in Details beschlossen, doch erste Planskizzen sehen das Schaffen von etwa 28 Eigenheimen in der Gewanne „Hoffeld, II. Ahnung“ vor. Das gesamte Areal befindet sich im Eigentum der Herzog-Wolfgang-Stiftung Zweibrücken. Bürgermeister Reinhold Hohn teilte in diesem Zusammenhang mit, dass der einzige Grundstückseigentümer der künftigen Baufläche auch Erschließung und Vermarktung der Grundstücke übernimmt.

Hohn erinnerte nach Aufruf des Beratungspunktes an die bereits letztes Frühjahr im Stadtrat gemeinsam getroffenen Grundsatzentscheidungen. Danach wurde nicht allein der Beschluss gefasst, dass oberhalb des früheren Baugebietes weiteres Bauland geschaffen werden soll, sondern zugleich Flächen für ein „Wohnen im Alter“ oberhalb des bestehenden Einkaufsmarktes Wasgau ausgewiesen werden. Hohn jetzt im Stadtrat: „Wir haben jedoch eine ganz entscheidende gesetzliche Regelung zu beachten. Von der Einwohnergröße unserer Stadt können wir nur eine Fläche X als Neubaufläche ausweisen. Bei der Suche nach Lösungswegen sind wir jedoch erfolgreich gewesen, konnten mit den übergeordneten Stellen, insbesondere der Planungsgemeinschaft Westpfalz Einvernehmen zur weiteren Vorgehensweise herstellen. Im Augenblick werden wir zunächst nur den Bebauungsplan für das Wohnen oberhalb des Baugebietes Hoffeld vorantreiben.“

An den „Wohnfrieden“ ist bei den zahlreichen Vorgesprächen, die Mitglieder des Bauausschusses haben sich intensiv mit der Gesamtproblematik befasst, gleichfalls gedacht worden. Zwischen der bestehenden Bebauung im Hoffeld und dem künftigen Baugebiete beim Kirschbacher Weg oben links wird es einen breiteren Grünstreifen geben. Damit ist gesichert, dass die unteren Anlieger aus der Straße „Im Hoffeld“ auch weiter eine rückwärtige Zugangsmöglichkeit haben und das neue Baugebiet in gewissem „Abstand“ entsteht. Reinhold Hohn in der Sitzung an die Adresse der jetzigen Bewohner des erwähnten Straßenzuges im Hoffeld: „Ich kann nach dem gegenwärtigen Sachstand davon ausgehen, dass die Bewohner links vom Kirschbacher Weg auch weiter beruhigt schlafen können!“

Einfach „durchgewunken“ wurde der Aufstellungsbeschluss jedoch auf keinen Fall. Die Frage, was denn wohl der Quadratmeterpreis im neuen Baugebiet sein wird, blieb nicht aus. Doch auch in diesem Punkt war die Stadtspitze bestens vorbereitet. Hohn und sein Stellvertreter Helmut Weiske erinnerten daran, dass die Stadt Hornbach überhaupt kein Risiko trage. Alle anfallenden Kosten zur Schaffung von neuem Bauland wird der Erschließungsträger übernehmen, wie das üblich sei. Hohn: „Wir, die Stadt Hornbac, tragen kein Risiko.“

Es liegen schon jetzt für das neue Baugelände 26 Bewerbung auf einen der 28 Bauplätze vor. Welche Vorteile aus städtischer Sicht entstehen, vermittelte der Stadtbürgermeister ohne Widerspruch. Mehr Steuereinnahmen, mehr Schlüsselzuweisungen, mehr Anteile der Stadt bei der Einkommensteuer, die die künftigen Neubürger entrichten.

Zum Bodenpreis sagte Hohn: „Der Quadratmeterpreis wird sich an dem Preis orientieren, wie sich der in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land entwickelt. Aber nochmal, die Stadt Hornbach hat überhaupt kein Risiko, selbst wenn die 28 Grundstücke nicht auf Anhieb erkauft werden können. Es fallen ja auch erhebliche Erschließungskosten für den Maßnahmeträger an und dann muss jeder bedenken, dass aus Ackerland Bauland wird!“ Der Aufstellungsbeschluss und Abwicklung im beschleunigten Verfahren wurden einstimmig beschlossen. Gleiches gilt für den vorläufigen Planentwurf, der auch im Bauausschuss detailliert besprochen worden ist. 

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