27-jähriger Schläger muss ins Gefängnis

Zweibrücken. Gleich drei Mal hat ein 27-jähriger Mann in den letzten drei Jahren auf andere eingeprügelt. Nach dem letzten Vorfall, der sich am 9.Juni dieses Jahres zugetragen hat, war das Maß voll. Der Strafrichter des Amtsgerichtes schickte den Angeklagten gestern für neun Monate ins Gefängnis. Der Zweibrücker hatte zwar eingeräumt, in der fraglichen Nacht um 0

Zweibrücken. Gleich drei Mal hat ein 27-jähriger Mann in den letzten drei Jahren auf andere eingeprügelt. Nach dem letzten Vorfall, der sich am 9.Juni dieses Jahres zugetragen hat, war das Maß voll. Der Strafrichter des Amtsgerichtes schickte den Angeklagten gestern für neun Monate ins Gefängnis. Der Zweibrücker hatte zwar eingeräumt, in der fraglichen Nacht um 0.30 Uhr seinem früheren Freund mit der Faust auf das Auge geschlagen zu haben. Einen Grund wollte er allerdings nicht nennen. Das Ganze spielte sich nach der Übertragung eines Spiels der Fußball-Europameisterschaft in einer Zweibrücker Gaststätte ab. Schon während der Übertragung auf dem Schlossplatz soll der Streit zwischen den beiden entbrannt sein.Das Opfer, das sich den Angriff nicht erklären kann, trug eine schwere Verletzung am linken Auge davon, das sogar operiert werden musste. Die Sehkraft hat sich um 20 Prozent gemindert.Der Angeklagte wurde bereits im Jahr 2005 und 2006 zu Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzungen verurteilt. Er hatte sowohl in einer Homburger als auch in einer Zweibrücker Diskothek jeweils einem Gast mit dem Bierkrug ins Gesicht geschlagen.Während der Bewährungszeit wurde er nicht nur erneut straffällig, sondern hat auch die Arbeitsauflagen nicht erfüllt. "Der Verlauf dümpelt so vor sich hin", schrieb der Bewährungshelfer in einer Stellungnahme. So habe der Angeklagte auch nicht regelmäßig den Kontakt zu ihm gesucht.Für den Staatsanwalt war damit die Sache klar: "Sie haben aus niedrigen Beweggründen gehandelt." Er plädierte auf neun Monate Gefängnis, die diesmal nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch und verwies auf das Geständnis.Richter Michael Schuberth teilte bei der Urteilsverkündung die Auffassung des Staatsanwaltes: "Sie müssen die Folgen der Tat am eigenen Leib spüren und für begangenes Unrecht einstehen." Der Angriff sei "ein ganz übler Schlag mit der Faust, der auch eine gefährlichere Verletzung verursachen könnte". nob

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