Corona in der Südwestpfalz 20 neue positive Corona-Tests registriert

Südwestpfalz · Die Kreisverwaltung informiert über die aktuellen Quarantäne-Regeln.

 Am Wochenende wurden 20 positive Corona-Tests registriert.

Am Wochenende wurden 20 positive Corona-Tests registriert.

Foto: dpa/Martin Schutt

Im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes wurden am Wochenende 20 weitere positive Corona-Tests registriert. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) stuft den Landkreis mit einer Inzidenz von 77,0 aktuell in der Risikostufe rot ein, die Städte Pirmasens (114,3) in rot und Zweibrücken (35,1) in orange. Zudem gibt es ein weiteres Todesopfer im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion zu beklagen, eine Frau zwischen 85 und 95 Jahren aus dem Seniorenwohnheim Johanna Stein in Pirmasens.

 Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 273 bestätigte positive Fälle aktiv, 20 mehr als am Vortag. Von den betroffenen Personen leben in Pirmasens 93 (+9), Zweibrücken 24 (+5) sowie in den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland 16 (+1), Hauenstein 7 (+1), Pirmasens-Land 13 (+1), Rodalben 62 (+2), Thaleischweiler-Wallhalben 15, Waldfischbach-Burgalben 26 und Zweibrücken-Land 17 (+1).

Insgesamt wurden bis heute 2515 Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südwestpfalz positiv auf den Erreger Sars-CoV-2 getestet. Bislang sind im Bereich des Gesundheitsamtes 82 Personen mit Corona-Infektion verstorben.

 Die Kreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass die zunächst nur bis 15. Januar befristeten Änderungen bei den Quarantäne-Regelungen verlängert wurden. Die in Kraft getretene Änderungsverordnung regelt die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen sowie Kontaktpersonen. Die Änderungen betreffen inhaltlich in erster Linie folgende Punkte:

Für die Berechnung der frühestmöglichen Beendigung der Quarantäne wird nicht mehr an den Beginn der Symptome, sondern an den Zeitpunkt der Testung angeknüpft.

Für die Beendigung der Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I gilt künftig die Frist von 14 Tagen statt bisher 10 Tagen ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Ab dem zehnten Tag kann die Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Tests oder PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden.

Positiv getestete Personen sollen unverzüglich alle Personen unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder seit dem Beginn von typischen Symptomen, die dem Test vorausgegangen sind, ein enger persönlicher Kontakt bestand. Vorher galt die Frist von vier Tagen.

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