Zweibrücken Wie sich Wildunfälle verhindern lassen

Zweibrücken · Sobald die Dunkelheit einzieht, steigt die Gefahr vor Wildunfällen. Wie lässt sich das Risiko minimieren? Wir haben beim Forstamt Westrich nachgefragt.

 Zu einem Wildunfall kommt es gerade in der dunklen Jahreszeit häufiger.

Zu einem Wildunfall kommt es gerade in der dunklen Jahreszeit häufiger.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Immer wieder flitzen sie über die Straße. Rehe, Wildschweine oder Füchse. Meist kommen sie aus der tiefen Dunkelheit des Waldes. Sie sind schnell unterwegs, sehr schnell – doch manchmal eben auch zu langsam. Es kommt zum Wildunfall. Ein Schockmoment. Für Tier und Mensch.

Laut Polizei Zweibrücken kam es vergangenes Jahr im Bereich Zweibrücken zu insgesamt 1309 Unfällen. 245 davon waren Wildunfälle. Sie machen damit einen Anteil von 18,5 Prozent in der Unfallstatistik aus.

In der Nähe von Wäldern huschten Wildtiere am häufigsten über die Straße, sagt Michael Schöfer vom Forstamt Westrich. Gerade in der Dämmerung müsse sich der Autofahrer auf plötzlichen Wildwechsel einstellen. Ebenso in der Nacht. Tagsüber, wenn es hellt ist, sei die Gefahr dagegen nicht ganz so groß. Das hat Gründe, wie Schöfer erklärt: Rehe bewegen sich tagsüber kaum, da sie in der Dämmerung und in der Nacht aktiv sind.“ Zwangsläufig steige die Gefahr vor Wildunfällen.

„Gerade jetzt, wenn der Berufsverkehr mit der Dämmerung zusammenfällt, muss man aufmerksam sein“, sagt Schöfer. Deshalb stehe auf der To-Do-Liste eine achtsame, vorausschauende Fahrweise ganz oben. „Wichtig ist es, die Geschwindigkeit anzupassen und den Fahrbahnrand zu beobachten. Gerade, wenn man durch Waldgebiete fährt“, erläutert Schöfer. Das sei die beste Vorsichtsmaßnahme. „Bei den Rehen sieht man häufig auch durch die Scheinwerfer die leuchtenden Augen an der Seite“, verrät er.

Sollte das Wild bereits auf der Fahrbahn sein, sollte der Autofahrer stark abbremsen, sagt Schöfer. „Wichtig ist hier, keinesfalls auszuweichen, da man da auf die Gegenfahrbahn kommen und mit einem anderen Auto zusammenstoßen kann.“ „Menschenleben gehen hier vor!“, stellt er klar.

Der Autofahrer sollte aber nicht nur Ausweichmanöver vermeiden, sondern auch darauf achten, dass das Fernlicht ausgeschaltet ist. „Dadurch wird das Wild nur geblendet und irritiert.“ Das Abblendlicht reiche völlig aus.

Hilfreich kann dagegen das Hupen sein, damit sich das Wildtier, zum Beispiel das Reh, aus dem Staub macht. Doch man sollte es auch nicht übertreiben. „Ich erlebe es immer wieder, dass mancher die ganze Landstraße hupend entlang fährt; das ist natürlich Schwachsinn und nicht erlaubt“, sagt Schöfer. „Ich fahre ja auch nicht durch die Stadt und hupe ständig, dass mir kein Fußgänger vors Auto läuft.“

Schöfer empfiehlt außerdem, die Schilder im Blick zu behalten, die in gewisser Zuverlässigkeit am Straßenrand stehen. Auch Wildwechselschilder genannt. „Doch da diese Schilder fast immer dort stehen, wo es durch den Wald geht, gehen sie in der Masse unter – und die Leute beachten sie kaum.“ Schöfer spricht von einem „Gewöhnungseffekt“.

Polizei informieren

Sollte es trotz der Vorsichtsmaßnahmen zum Unfall kommen, muss die Polizei informiert werden. „Ein Unfall mit einem Wild wird wie ein Unfall mit einem anderen Autofahrer angesehen“, sagt Schöfer. Zum Anruf bei der Polizei kommen also noch weitere Aufgaben auf den Autofahrer zu: Warnblickanlage anschalten. Das Auto so abstellen, dass es andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Warndreieck platzieren.

Der Jagdpächter oder das Forstamt kontaktiert dann „im Idealfall“ die Polizei. „Dort gibt es in der Regel eine Übersicht, wer in welchem Bereich zuständig ist. Die Straßen sind ja alle durchnummeriert“, weiß Schöfer. Der Jagdpächter oder das Forstamt suchen dann nach den verwundeten Tieren – wozu sie auch verpflichtet sind: „Ist das verletzte Wild im Wald verschwunden, schaut man am nächsten Tag, wenn es nicht mehr dunkel ist, mit einem Jagdhund nach ihm und versucht es von seinem Leid zu erlösen. Oftmals haben die Tiere ja gebrochene Läufe und innere Verletzungen.“ Schöfer bezeichnet das als „praktizierten Tierschutz“.

Sollte das Wild tot auf der Straße liegen, fällt das hingegen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jägers. Dann ist die Polizei am Zug. „Sie muss das Tier beseitigen und dadurch den Straßenverkehr wieder sicher machen“, erklärt Schöfer.

Das tote Wild werde dann entweder von der Tierkörperbeseitigungsfirma entsorgt oder an einen abgelegenen Ort im Wald gebracht. „Dort verendet es dann auf natürliche Weise.“

Das Wild ist herrenlos

Trifft die Polizei vor Ort ein, stellt sie für den Schaden am Auto außerdem eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Doch nicht alle bekommen den Schaden erstattet. Wildschäden am eigenen Fahrzeug übernimmt nur eine also Teil- oder Vollkasko (siehe Text unten). „Viele glauben zwar, dass die Versicherung den Schaden am Auto bezahlt, weil ihnen das Wildschwein ins Auto gesprungen ist. Nur, das ist nicht so“, sagt Schöfer. Die Autofahrer haben auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. „Das Wild ist im juristischen Sinne herrenlos, sobald es auf der Straße ist und deshalb kann man von niemandem Schadensersatz verlangen“, erklärt Schöfer. 

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