An der Fischtreppe gefischt Ärger über dreisten Angler

Zweibrücken · Mann angelt an Fischtreppe und dokumentiert das auch noch auf YouTube. Der ASV stellt Anzeige und bringt Schild an.

 „Angeln verboten“: Michael Zutter, Vorsitzender des ASV Zweibrücken hat neue, unmissverständliche Schilder an der Schließ angebracht.

„Angeln verboten“: Michael Zutter, Vorsitzender des ASV Zweibrücken hat neue, unmissverständliche Schilder an der Schließ angebracht.

Foto: Nadine Lang

Anglern wird ja gerne nachgesagt, dass sie geduldige Menschen sind. Das müssen sie auch zwangsläufig sein. Ein Angler braucht Geduld, es kann mitunter Stunden dauern, bis sich etwas tut und es plötzlich an der Angelrute zappelt.

Doch bringt mancher Angler in Zweibrücken diese Geduld nicht auf. Einen schnellen Fang machen? Das geht wohl am besten – an der Fischtreppe!

Das sagte sich dieser Tage auch ein besonders unbekümmerter Bürger und warf seine Angelrute an der Schließ aus. Da wird rasch jemand anbeißen, dürfte seine Motivation gewesen sein.

Michael Zutter bringt ein solches Verhalten auf die Palme. „Das geht gar nicht“, macht er deutlich. Der Vorsitzende des ASV (Angelsportverein) Zweibrücken hat deshalb ein Schild am Geländer der Fischtreppe (auf der Seite der Rosengartenstraße) anbringen lassen. Dort steht jetzt klipp und klar: „Angeln verboten“.

Der Merkur fragte Zutter nach den Hintergründen. Und der macht seinem Herzen Luft. „Der Vorfall hat sich an der Fischtreppe, auf der Seite des Hotels ereignet“, sagt er. Möglicherweise wäre der Angler nicht aufgeflogen. Doch zu allem Elend hat er auf YouTube, einem großen Internet-Portal, auf dem jeder selbstgedrehte Videos hochladen kann, seine Aktion dokumentiert.

„Das war natürlich doof, das auch noch auf YouTube einzustellen. Mitglieder unseres Vereins haben es gesehen und mich darauf aufmerksam gemacht“, berichtet der ASV-Vorsitzende.

Was Zutter in dem Video sah, entsetzte ihn gleich zweifach: Zum einen, dass der Mann ohne Hemmungen an der Fischtreppe angelte. Und zum zweiten, wie er das tat. „Er angelte richtig von oben runter. Wenn er einen Fisch gefangen hätte, hätte er den mehrere Meter hochgekurbelt.“ So etwas sei verboten.

Natürlich werde immer „von oben nach unten geangelt“, sagt Zutter. Aber nicht in einer solchen Dimension. Bei dem Angler an der Fischtreppe seien es „drei oder vier Meter“ gewesen, berichtet Zutter.

Er macht deutlich: Wenn in einem solch Fall ein Fisch anbeiße, werde er mehrere Meter, am Haken hängend, hochgekurbelt. Möglicherweise reiße bei dieser Prozedur der Fisch vom Haken ab und bleibe – mit entsprechenden Verletzungen – im Wasser zurück. Dies sei absolute Tierquälerei.

Aus diesem Grund hat der Verein bei der unteren Fischereibehörde, angesiedelt beim Ordnungsamt, Anzeige erstattet.

Der dreiste Angler sei bekannt, sagt Zutter. „Er hat eine Tageskarte bei uns erworben.“ Ohne die dürfe man sich mit der Angelrute erst gar nicht an den Schwarzbach stellen. Und: Wer eine Tageskarte erwerben möchte, muss nachweisen, dass er einen gültigen Jahres-Fischerei-Schein hat.

Der Angler könne sich folglich nicht herausreden, er habe gar nicht gewusst, dass er nicht im Bereich der Fischtreppe angeln dürfe. In den Kursen für den Fischerei-Schein würden solche Dinge als kleines Einmaleins vermittelt, verdeutlicht Zutter. Ebenso, dass man nicht aus mehreren Metern Höhe herab angeln dürfe.

Auch wenn der aktuelle Fall besonders ärgerlich sei: Dass sich Angler nicht an Gebote halten oder gar Schwarzfischerei betrieben (also Angeln ohne Tageskarte für zwölf Euro) komme immer wieder einmal vor.

In der Regel spreche der ASV die Angler auf das Fehlverhalten an und ermahne. Falle jemand wiederholt negativ auf, bekomme er dann keine Tageskarte mehr.

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