Ab 1. März Nach Frankreich nur noch mit negativem Test

Mainz/Saarbrücken/Metz · Wollen Menschen aus Rheinland-Pfalz oder dem Saarland ins französische Grenzgebiet, brauchen sie ab dem 1. März einen negativen Corona-Test. Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sprach sich nun für ähnliche Maßnahmen aus.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans schlägt Tests auch in rheinland-pfäl­zischen Grenz­gebieten vor.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans schlägt Tests auch in rheinland-pfäl­zischen Grenz­gebieten vor.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Wegen der Häufung hoch ansteckender Corona-Virus-Varianten im Moselraum verschärft Frankreich die Einreiseregeln für viele deutsche Grenzgänger: Für nicht beruflich bedingte Fahrten in den französischen Verwaltungsbezirk Moselle ist ab März ein negativer PCR-Test Pflicht, wie die Regierung in Paris am Donnerstag mitteilte. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sprach sich für ähnliche Maßnahmen von deutscher Seite aus. In dem französischen Grenzgebiet zum Saarland und zu Rheinland-Pfalz breitet sich vor allem die südafrikanische Corona-Variante stark aus.

Hans sagte im ARD-Mittagsmagazin zu der Entscheidung Frankreichs: „Auch von deutscher Seite muss es ähnlich wirkende Maßnahmen geben.“ Grenzkontrollen solle es aber nicht geben, betonte er. „Wir kontrollieren im Hinterland, ob die Maßnahmen eingehalten werden, aber nicht an der Grenze.“

Bisher können viele Bürger des Saarlands oder aus Rheinland-Pfalz im französischen Grenzgebiet einkaufen oder Verwandte und Freunde besuchen, ohne bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorzulegen. Ab dem 1. März ist dafür im Verwaltungsbezirk Moselle ein negativer PCR-Test Pflicht, der weniger als 72 Stunden alt sein muss, wie es in der französischen Erklärung heißt.

Nach französischen Angaben vereinbarte die Regierung mit Deutschland wöchentliche Corona-Tests für Berufspendler im Grenzgebiet. Zudem könnten deutsch-französische Polizei-Patrouillen verstärkt werden, teilten das Gesundheits- und Europaministerium in Paris mit.

Oberstes Ziel beider Länder ist es demnach, „dass Grenzpendler ihre berufliche Tätigkeit weiter ausüben können“. Pendler aus Luxemburg sind von der Neuregelung nicht betroffen, wie es aus dem französischen Europaministerium hieß.

Von Deutschen, die nicht im Grenzgebiet leben, verlangt Frankreich schon jetzt einen negativen PCR-Test als Voraussetzung für die Einreise. Eine Ausnahme gibt es für beruflich zwingende Fahrten. Zudem müssen Einreisende eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, dass sie keine Corona-Symptome haben. Deutschland stuft Frankreich seinerseits als „Risikogebiet“ ein, es gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Deutschland und Frankreich hatten diese Woche eine Taskforce eingesetzt, um neue Grenzschließungen zu vermeiden. Die Abriegelung vieler Grenzübergänge zwischen beiden Ländern zu Beginn der Pandemie hatte im Frühjahr 2020 für massiven Unmut gesorgt.

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