Eilanträge abgelehnt Verwaltungsgericht hält Maskenpflicht für verhältnismäßig

Mainz · Die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in Mainz ein angemessenes Mittel gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zwei Eilanträge gegen die Maskenpflicht lehnte das Gericht laut einer Mitteilung vom Donnerstag ab.

Verwaltungsgericht in Mainz sagt Maskenpflicht ist gerechtfertigt
Foto: Nico Tielke

Das Gericht konnte demnach keine erhebliche Gesundheitsgefahr oder wesentliche Beeinträchtigungen durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes feststellen.

Die Maskenpflicht sei verhältnismäßig, auch wenn sie in Einzelfällen aufgrund falscher Handhabung nicht so effektiv sei wie vorgesehen. „Gleichwohl dürfte die Maßnahme den Infektionsschutz in einem nicht unerheblichen Maße steigern, sodass deren Wirksamkeit weitestgehend gesichert sein dürfte“, hieß es in einem der Beschlüsse. Die Einschränkung der Grundrechte durch das Tragen einer Maske sei demnach gerechtfertigt.

(dpa)
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