Zehn Jahre für Mord an Charlotte

Kaiserslautern · Der Angeklagte sagt, er kann mit der Tat nicht umgehen. Zehn Jahre Jugendhaft hat er für die Vergewaltigung und den Mord an einem Mädchen bekommen. Dem Anwalt der Mutter reicht das nicht aus.

 Der Angeklagte wurde vom Landgericht Kaiserslautern nach Jugendstrafrecht verurteilt. Foto: dpa

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Kaiserslautern nach Jugendstrafrecht verurteilt. Foto: dpa

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Er vergewaltigte nach einem Volksfest die 16-jährige Charlotte und tötete sie, um nicht bestraft zu werden. Dafür ist ein 20-Jähriger vom Landgericht Kaiserslautern zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. "Er hat eine furchtbar schlimme Tat begangen", sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz gestern. Aufgrund seiner Persönlichkeit sei aber noch eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht angemessen gewesen.

Der Angeklagte , der Schwarz zufolge aus sehr schwierigen familiären Verhältnissen stammt, nahm das Urteil äußerlich reglos zur Kenntnis. Er hatte in dem größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess Gewalt zugegeben, aber behauptet, das Mädchen habe freiwillig mit ihm geschlafen. In seinem letzten Wort hatte er nach Angaben des Richters gesagt, er könne mit der Tat nicht umgehen und keine Nacht mehr schlafen.

Opfer und Täter hatten sich nach Feststellung des Gerichts im September über gemeinsame Bekannte auf dem Herbstfest in Rockenhausen im Donnersbergkreis kennengelernt. Am frühen Morgen brachte der junge Mann das Mädchen zum Bahnhof, wo es ein Taxi nach Hause nehmen wollte, doch dann gingen beide auf einem anderen Weg wieder zurück. Der Angeklagte habe das Mädchen dann zum Geschlechtsverkehr gezwungen, sagte Schwarz. "Nach der Vergewaltigung tötete er sie. Die Kammer ist überzeugt, um die Vergewaltigung zu verdecken."

Laut Oberstaatsanwalt Christian Schröder führte eine Kombination aus Würgen sowie Schlägen und Tritten gegen den Kopf zum Tod. Der Angeklagte warf die entkleidete Leiche dann kopfüber in einen Kanalschacht. Die Ermittlungen führten auf seine Spur.

Aus Sicht der Kammer widerlegten Aufnahmen einer Überwachungskamera am Bahnhof die Version des Angeklagten vom freiwilligen Geschlechtsverkehr . Darauf drehe sich das Mädchen immer wieder vom flirtenden Angeklagten weg. "Damit lässt sich schwerlich erklären, dass vorher Geschlechtsverkehr stattgefunden haben soll", so Schwarz. Unglaubwürdig sei auch die Aussage des Mannes, er habe das Mädchen gewürgt und geschlagen, dann aber einen Blackout erlitten. "Man kann nach einem Blackout nicht so handeln, wie sie es getan haben", sagte er an den Angeklagten gewandt. So habe er das Handy des Mädchens zerstört und weggeworfen, um die Ortung zu verhindern.

Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, sagte, aus seiner Sicht wären die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und damit 15 Jahre Jugendstrafe angebracht gewesen. Voraussetzung dafür wäre nach Angaben von Oberstaatsanwalt Schröder allerdings, dass mindestens zwei Mordmerkmale vorliegen und die Tat erheblich von der des klassischen Mordes abweicht. "Dies war hier nicht der Fall." Der Verteidiger des 20-Jährigen hatte laut Schröder auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

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